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Amt – Aufstellung der Vorschlagslisten zur Schöffenwahl für die Amtszeit von 2014 bis 2018

Im ersten Halbjahr 2013 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 zu wählen.

Gesucht werden in der

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen            5
Gemeinde Kritzmow                                        4
Gemeinde Lambrechtshagen                         3
Gemeinde Papendorf                                      3
Gemeinde Pölchow                                         1
Gemeinde Stäbelow                                        2
Gemeinde Ziesendorf                                     2

Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Rostock als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Bewerber/innen müssen in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.

Personen, die bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als Schöffen tätig gewesen sind und bei denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert, sollen nicht wiedergewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie sollten über gute Menschenkenntnis sowie Lebenserfahrung verfügen und Zeit investieren, um sich über die Rechte und Pflichten des Schöffenamtes weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Schöffen brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn.

Dazu bedarf es ebenso der Standfestigkeit, wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung.

Ihnen wird Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bewerben sich bitte bis zum 30.11.2012 beim Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow. Ein Bewerbungsformular ist im Zimmer 2.14, erhältlich oder kann von der Internetseite des Amtes unter www.amt-warnow-west.de herunter geladen werden.

Formular ausdrucken (PDF)

Bei Fragen oder zur Abgabe Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner im Amt Warnow-West, Frau Seidel, Zimmer 2.14, Telefon 038207/63314 oder per Mail unter r.seidel@warnow-west.de.

Die in den Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen sind ebenfalls aufgerufen, ihrerseits Vorschläge zu unterbreiten. Für die Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen sind die Jugendhilfeausschüsse zuständig. Bewerbungen dafür richten Sie bitte an das Jugendamt des Landkreises Rostock, Am Wall 3 – 5 in 18273 Güstrow.

Kritzmow, 23. Oktober 2012

 

Gerhard Matthies
Amtsvorsteher