Gemeinde Lambrechtshagen – Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Änderung Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“
Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung
der Gemeinde Lambrechtshagen
Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen in der Sitzung am 04.05.2017 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen Nr. 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A und B) und der Begründung, liegen
vom 07.06.2017 bis zum 07.07.2017
im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 findet im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB statt. Vom Umweltbericht wird abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
H. Kutschke
Bürgermeister
Kritzmow, 15.05.2017
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Bekanntmachungsvermerk
ausgehängt am: 16.05.2017
abzunehmen ab: 31.05.2017
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: …………………. Unterschrift, Dienstsiegel
Anlage: Übersicht zum Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Lambrechtshagen