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Gemeinde Lambrechtshagen – Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Änderung Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung
der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen in der Sitzung am 04.05.2017 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen Nr. 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A und B) und der Begründung, liegen

vom 07.06.2017 bis zum 07.07.2017

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 findet im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB statt. Vom Umweltbericht wird abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

H. Kutschke
Bürgermeister

Kritzmow, 15.05.2017

 

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Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt   am:       16.05.2017

abzunehmen ab:        31.05.2017

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am: ………………….                                     Unterschrift, Dienstsiegel

 

Anlage:  Übersicht zum Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der       Gemeinde Lambrechtshagen

Anlage zum B1 1 Änd