Gemeinde Pölchow – Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Pölchow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V, S. 777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V, S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.05.2014 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Satzung erlassen.
Artikel 1
Änderungen
Die Satzung der Gemeinde Pölchow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes vom 21.02.2001, veröffentlicht im Landboten Nr. 5 vom 09.03.2001, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung vom 23.04.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet über die Homepage des Amtes www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden/ Pölchow am 06.05.2013, wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: „Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer oder Erbbauberechtigter ist.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Pölchow, 13.05.2014
Schenka
Bürgermeister