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Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Reisepass

Reisepass

Deutsche Staatsangehörige, die mit Hauptwohnsitz im Amtsbereich Warnow-West gemeldet sind, können in der Ausweis- und Passbehörde die Ausstellung eines Reisepasses beantragen. Die Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.  Neben dem Reisepass mit 32 Seiten besteht für Vielreisende die Möglichkeit, sich einen Reisepass mit 48 Seiten ausstellen zu lassen.  Wird der Reisepass schnellstmöglich benötigt, besteht die Möglichkeit einen sogenannten EXPRESS-Pass zu beantragen.

Ab dem 1. November 2007 werden für Reisepässe auch Fingerabdrücke erfasst, die bei der Beantragung des Reisepasses mit Hilfe von Scannern aufgenommen werden. Für Kinder werden die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in den neuen Reisepass (ePass) aufgenommen.

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Die Anwesenheit von Kindern, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, ist wegen der Erfassung der Fingerabdrücke ebenfalls erforderlich.

Ausführliche Informationen zum Thema ePass und den Fingerabdrücken finden Sie unter:

Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen.
Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro oder unter

Was muss ich mitbringen?

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde im Original
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Informationen für Eltern:

Die Passbehörde empfiehlt, biometrische Lichtbilder von Säuglingen und Kleinkindern bei einem Fotografen erstellen zu lassen

  • Bei Personen unter 18 Jahren ist die Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigtem notwendig, eine Einverständniserklärung vom zweiten Sorgeberechtigten ist erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschrift identisch mit der des Ausweisdokumentes ist – eine Ausweiskopie genügt für den Abgleich. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt oder der Sorgerechtsbeschluss) im Original benötigt.

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre;
bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Gebühren

– Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr     37,50 EUR
– Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr                         70,00 EUR
– Zusatzgebühr für einen 48-Seiten-Pass
unabhängig vom Alter des Antragstellers                     22,00 EUR
– Zusatzgebühr für einen Expresspass
unabhängig vom Alter des Antragstellers                     32,00 EUR

Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard ehem. EC-Karte oder in bar bezahlt werden.

Hinweise

Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die für Reisepässe bis zu 3 Monate betragen kann.  Der Expresspass liegt ca. 1 Woche nach der Beantragung im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit. Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran, Ihren alten Reisepass mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet werden muss.

Informationen zur Seriennummer deutscher Identitätsdokumente Diese Informationen sind insbesondere relevant für Reisende in die USA, Kanada und Australien/Neuseeland, damit bei der elektronischen Voranmeldung der Reise (ESTA/USA, eTA/CAN, NZeTA/NZL, eVisitor/AUS) eine möglicherweise in der Seriennummer enthaltene „Null“ nicht mit einem Buchstaben verwechselt wird.
Nähere Informationen unter:

Ist ein Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Reisepass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, ist unverzüglich der Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.