Elektronische Abfrage von Melderegisterauskünften
(Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der §§ 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes kann eine einfache Melderegisterauskunft auf elektronischem Wege über das Dienstleistungsportal der Landesregierung M-V über Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern erfragt werden. (Link zum Dienstleistungsportal)
Die elektronische Abfrage ist mit elektronischer Bezahlfunktion versehen und wird innerhalb weniger Minuten erteilt.
Persönliche oder Schriftliche Abfrage von Melderegisterauskünften
Abfragen können durch persönliche Vorsprache oder schriftlich im Amt Warnow-West in der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde erfolgen. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse vorliegen und dieses glaubhaft gemacht werden.
Gebühr
- Einfache Melderegisterauskunft 8,00 EUR
- Erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 EUR
- Archivauskunft 14,00 – 18,00 EUR
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung vor Ort
- Kartenzahlung vor Ort
- Erteilung einer Einzugsermächtigung (bei Abfrage beifügen)
- Verrechnungsscheck
- Überweisung