Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Kinderreisepass
Kinderreisepass
Seit dem 01.01.2006 werden für Kinder Kinderreisepässe ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Kinderreisepässe nicht in allen Ländern anerkannt werden.
Was muss ich mitbringen?
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- Bisheriger Kinderreisepass
- Geburtsurkunde im Original
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
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Informationen für Eltern:
Die Passbehörde empfiehlt, biometrische Lichtbilder von Säuglingen und Kleinkindern bei einem Fotografen machen zu lassen
Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten reicht aus, wenn die Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils vorgelegt wird. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschrift identisch mit der des Ausweisdokumentes ist – eine Ausweiskopie genügt für den Abgleich.
hier als PDF-Dokumunt die Zustimmungserklärung
Bei Kindern, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, ist die Vorsprache des Kindes erforderlich, da der Kinderreisepass die Unterschrift des Kindes enthalten muss. Bei einer Aktualisierung/Verlängerung des Kinderreisepasses, ist unabhängig des Alters, die Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich. Liegen bei der Beantragung des Kinderreisepasses alle erforderlichen Unterlagen vor, kann dieser sofort mitgenommen werden.
Gültigkeit
Die Gültigkeit von Kinderreisepässen beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung ist längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich, aber nur wenn der bereits vorhandene Kinderreisepass noch gültig ist. Ist dieser bereits abgelaufen ist nur eine Neuausstellung möglich.
Gebühr
– Ausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 EUR
– Verlängerung bzw. Änderung eines Kinderreisepasses 6,00 EUR.
Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard ehem. EC-Karte oder in bar bezahlt werden.
Ist ein Kinderreisepass abhanden gekommen, d.h. der Kinderreisepass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat der Sorgeberechtigte unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Kinderreisepasses anzuzeigen.