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Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Personalausweis

Personalausweis

Deutsche sind ausweispflichtig, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen den Ausweis auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen.

Seit 1. November 2010 gibt es – im Scheckkarten-Format – den neuen Personalausweis. Damit wird das bisherige Identitäts- und Reisedokument um in einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium erfasste biometrische Merkmale, das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke, erweitert.

Des Weiteren besitzt der Personalausweis folgende elektronische Funktionen:

Die Online-Ausweisfunktion

Sie wird auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) genannt und ermöglicht Ihnen, sich und Ihr Gegenüber im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig mit dem Personalausweis zu identifizieren:

Die Unterschriftsfunktion

Sie dient dazu, digitale Dokumente – im Sinne von „Das will ich“ – rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist für die elektronische Unterschrift wie auch die Fernsignatur gemäß eIDAS Verordnung vorbereitet. Um sie zu nutzen, müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben und auf den Ausweis laden. Detaillierte Informationen über die eID-basierte Fernsignatur finden Sie unter:

Die Biometriefunktion

Im Chip des Personalausweises sind Ihr Lichtbild und, wenn Sie möchten, Ihre Fingerabdrücke gespeichert. Hierzu ermächtigte Behörden (etwa Polizei-, Zoll- und Grenzbehörden) können diese Daten mit speziellen Lesegeräten auslesen. Dabei vergleichen sie das Lichtbild und die Fingerabdrücke im Chip mit denen der Person, die sich mit Personalausweis ausweist. Betrugsversuche mit verlorenen oder gestohlenen Personalausweisen werden schnell erkannt.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis

Pflichten des Ausweisinhabers

  • Den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschließung der Name)
  • Den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben
  • Den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzugeben
  • Den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises ist bei der zuständigen Personalausweisbehörde unverzüglich anzuzeigen
  • Handelt es sich um einen neuen Personalausweis muss dieser bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich bei der Sperrhotline 116 116 (Montag -Sonntag 00:00-24:00 Uhr) gesperrt werden

Formular Verlustanzeige

Um die eID nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone.

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet werden muss.

Was muss ich mitbringen?

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde im Original
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Informationen für Eltern:

Die Passbehörde empfiehlt, biometrische Lichtbilder von Säuglingen und Kleinkindern bei einem Fotografen machen zu lassen

  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigtem notwendig, eine Einverständniserklärung vom zweiten Sorgeberechtigten ist erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschrift identisch mit der des Ausweisdokumentes ist – eine Ausweiskopie genügt für den Abgleich.
    Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt oder der Sorgerechtsbeschluss) im Original benötigt

Gebühren

– Für den Personalausweis für Personen ab 24 Jahren        37,00 Euro
– Für den Personalausweis für Person unter 24 Jahren        22,80 Euro
– Für den vorläufigen Personalausweis                                    10,00 Euro

Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in bar bezahlt werden.

Weitere Gebührenregelungen

Ändern der Anschrift bei Umzügen – gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall – gebührenfrei
Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (z.B. PIN vergessen) – gebührenfrei

Gültigkeit

  • Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig

Vordruck zur Abholung der Personalausweises

Hinweise
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreichend.

Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Botschaft wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des www.auswaertiges-amt.de  nachgesehen werden.