Gültigkeit
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre;
bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Gebühren
– Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 EUR
– Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR
– Zusatzgebühr für einen 48-Seiten-Pass
unabhängig vom Alter des Antragstellers 22,00 EUR
– Zusatzgebühr für einen Expresspass
unabhängig vom Alter des Antragstellers 32,00 EUR
Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard ehem. EC-Karte oder in bar bezahlt werden.
Hinweise
Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die für Reisepässe bis zu 3 Monate betragen kann. Der Expresspass liegt ca. 1 Woche nach der Beantragung im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit. Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran, Ihren alten Reisepass mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet werden muss.
Informationen zur Seriennummer deutscher Identitätsdokumente Diese Informationen sind insbesondere relevant für Reisende in die USA, Kanada und Australien/Neuseeland, damit bei der elektronischen Voranmeldung der Reise (ESTA/USA, eTA/CAN, NZeTA/NZL, eVisitor/AUS) eine möglicherweise in der Seriennummer enthaltene „Null“ nicht mit einem Buchstaben verwechselt wird.
Nähere Informationen unter:
Ist ein Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Reisepass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, ist unverzüglich der Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.