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Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Einreisebestimmungen und Visa

Einreisebestimmungen

Sie planen einen Urlaub ins Ausland?
Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Die aktuellen Einreisebestimmungen können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen:

www.auswaertiges-amt.de

Wichtig: In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig auf die Gültigkeit Ihres Personalausweises/Reisepasses/Kinderreisepasses achten!

 

Visa

Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.

www.visum.de

Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Reisepass

Reisepass

Deutsche Staatsangehörige, die mit Hauptwohnsitz im Amtsbereich Warnow-West gemeldet sind, können in der Ausweis- und Passbehörde die Ausstellung eines Reisepasses beantragen. Die Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.  Neben dem Reisepass mit 32 Seiten besteht für Vielreisende die Möglichkeit, sich einen Reisepass mit 48 Seiten ausstellen zu lassen.  Wird der Reisepass schnellstmöglich benötigt, besteht die Möglichkeit einen sogenannten EXPRESS-Pass zu beantragen.

Ab dem 1. November 2007 werden für Reisepässe auch Fingerabdrücke erfasst, die bei der Beantragung des Reisepasses mit Hilfe von Scannern aufgenommen werden. Für Kinder werden die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in den neuen Reisepass (ePass) aufgenommen.

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Die Anwesenheit von Kindern, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, ist wegen der Erfassung der Fingerabdrücke ebenfalls erforderlich.

Ausführliche Informationen zum Thema ePass und den Fingerabdrücken finden Sie unter:

Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen.
Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro oder unter

Was muss ich mitbringen?

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde im Original
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Informationen für Eltern:

Die Passbehörde empfiehlt, biometrische Lichtbilder von Säuglingen und Kleinkindern bei einem Fotografen machen zu lassen

  • Bei Personen unter 18 Jahren ist die Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigtem notwendig, eine Einverständniserklärung vom zweiten Sorgeberechtigten ist erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschrift identisch mit der des Ausweisdokumentes ist – eine Ausweiskopie genügt für den Abgleich. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt oder der Sorgerechtsbeschluss) im Original benötigt.

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre;
bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Gebühren

– Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr     37,50 EUR
– Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr                         70,00 EUR
– Zusatzgebühr für einen 48-Seiten-Pass
unabhängig vom Alter des Antragstellers                     22,00 EUR
– Zusatzgebühr für einen Expresspass
unabhängig vom Alter des Antragstellers                     32,00 EUR

Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard ehem. EC-Karte oder in bar bezahlt werden.

Hinweise

Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die für Reisepässe ca. 5 Wochen betragen kann.  Der Expresspass liegt ca. 3 bis 4 Tage nach der Beantragung im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit. Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran, Ihren alten Reisepass mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet werden muss.

Informationen zur Seriennummer deutscher Identitätsdokumente Diese Informationen sind insbesondere relevant für Reisende in die USA, Kanada und Australien/Neuseeland, damit bei der elektronischen Voranmeldung der Reise (ESTA/USA, eTA/CAN, NZeTA/NZL, eVisitor/AUS) eine möglicherweise in der Seriennummer enthaltene „Null“ nicht mit einem Buchstaben verwechselt wird.
Nähere Informationen unter:

Ist ein Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Reisepass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, ist unverzüglich der Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Personalausweis

Personalausweis

Deutsche sind ausweispflichtig, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen den Ausweis auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen.

Seit 1. November 2010 gibt es – im Scheckkarten-Format – den neuen Personalausweis. Damit wird das bisherige Identitäts- und Reisedokument um in einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium erfasste biometrische Merkmale, das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke, erweitert.

Des Weiteren besitzt der Personalausweis folgende elektronische Funktionen:

Die Online-Ausweisfunktion

Sie wird auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) genannt und ermöglicht Ihnen, sich und Ihr Gegenüber im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig mit dem Personalausweis zu identifizieren:

Die Unterschriftsfunktion

Sie dient dazu, digitale Dokumente – im Sinne von „Das will ich“ – rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist für die elektronische Unterschrift wie auch die Fernsignatur gemäß eIDAS Verordnung vorbereitet. Um sie zu nutzen, müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben und auf den Ausweis laden. Detaillierte Informationen über die eID-basierte Fernsignatur finden Sie unter:

Die Biometriefunktion

Im Chip des Personalausweises sind Ihr Lichtbild und, wenn Sie möchten, Ihre Fingerabdrücke gespeichert. Hierzu ermächtigte Behörden (etwa Polizei-, Zoll- und Grenzbehörden) können diese Daten mit speziellen Lesegeräten auslesen. Dabei vergleichen sie das Lichtbild und die Fingerabdrücke im Chip mit denen der Person, die sich mit Personalausweis ausweist. Betrugsversuche mit verlorenen oder gestohlenen Personalausweisen werden schnell erkannt.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis

Pflichten des Ausweisinhabers

  • Den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschließung der Name)
  • Den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben
  • Den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzugeben
  • Den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises ist bei der zuständigen Personalausweisbehörde unverzüglich anzuzeigen
  • Handelt es sich um einen neuen Personalausweis muss dieser bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich bei der Sperrhotline 116 116 (Montag -Sonntag 00:00-24:00 Uhr) gesperrt werden

Formular Verlustanzeige

Um die eID nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone.

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet werden muss.

Was muss ich mitbringen?

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde im Original
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Informationen für Eltern:

Die Passbehörde empfiehlt, biometrische Lichtbilder von Säuglingen und Kleinkindern bei einem Fotografen machen zu lassen

  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigtem notwendig, eine Einverständniserklärung vom zweiten Sorgeberechtigten ist erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschrift identisch mit der des Ausweisdokumentes ist – eine Ausweiskopie genügt für den Abgleich.
    Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt oder der Sorgerechtsbeschluss) im Original benötigt

Gebühren

– Für den Personalausweis für Personen ab 24 Jahren        37,00 Euro
– Für den Personalausweis für Person unter 24 Jahren        22,80 Euro
– Für den vorläufigen Personalausweis                                    10,00 Euro

Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in bar bezahlt werden.

Weitere Gebührenregelungen

Ändern der Anschrift bei Umzügen – gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall – gebührenfrei
Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (z.B. PIN vergessen) – gebührenfrei

Gültigkeit

  • Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig

Vordruck zur Abholung der Personalausweises

Hinweise
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreichend.

Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Botschaft wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des www.auswaertiges-amt.de  nachgesehen werden.