Ausweis Pass und Meldebehörde – Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
Telefon: (038207) 63362; 63363; 63364
E-Mail: meldewesen@warnow-west.de
Sachbearbeiter: Frau Jungfer, Herr Schröder, Frau Pohl
Von Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Namensänderung bis hin zu Untersuchungsscheinen, hier finden Sie alle Informationen und die entsprechenden Formulare.
Anmeldung
Ummeldung
Abmeldung
Personalausweis
Reisepass
Kinderreisepass
Übermittlungssperre
Auskunftssperre
Beglaubigung
Meldebescheinigung
Untersuchungsberechtigungsschein
Melderegisterauskunft
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug
Formulare
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Ausweis-, Pass- und Meldebehörde Anmeldungen/Ummeldungen/Abmeldungen
Anmeldung/Ummeldung
Wir heißen Sie im Amtsbereich Warnow-West herzlich willkommen!
Die An- oder Ummeldung können Sie persönlich vornehmen oder durch einen Bevollmächtigten erledigen lassen. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich.
Onlineanmeldung bzw. Onlineummeldung (zusätzliche persönliche Vorsprache in der Meldebehörde erforderlich)
Hierzu legen Sie bitte für jede zu meldende Person folgende Unterlagen vor:
– Wohnungsgeberbestätigung (Vordruck hier)
– Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
– Geburtsurkunden im Original
Gleiches gilt auch bei der Anmeldung einer Nebenwohnung.
Formular Vollmacht zur An-/Ummeldung
Formular Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug Kind
Fristen
Anmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Wohnungsbezug
Gebühren
Anmeldungen und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Abmeldung
Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie sich beim bisherigen Wohnort nicht abmelden. Abmeldepflicht besteht weiterhin für Nebenwohnungen, beim Wegzug ins Ausland und wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Eine Abmeldung der Nebenwohnung müssen Sie in der Hauptwohnsitzgemeinde vornehmen lassen. Abmeldungen müssen laut Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Onlineabmeldung einer Nebenwohnung (zusätzliche persönliche Vorsprache in der Meldebehörde erforderlich)
Fristen
Abmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Auszug, frühestens 1 Woche vor Auszug möglich
Gebühren
Abmeldungen sind gebührenfrei