Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde
Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Zentrale Dienste/Finanzverwaltung/
Steuern des Amtes Warnow West für die Gemeinde Papendorf über die der Gemeinde Papendorf öffentliche
Zustellung des Zweitwohnungssteuerbescheides vom 05.05.2009
über die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Erhebungsjahr 2009 für Frau Julia Bartels, letzte bekannte Anschrift, Lagerhöftstraße 3, 18106 Rostock OT Evershagen.
Weitergeltung von Fischereischeinen nach Bekleben aller Jahresfelder mit Fischereiabgabemarken
Aufgrund der häufig eingehenden Fragen möchte ich über Nachfolgendes informieren:
Der Gemeinde wurde im März ein Schreiben mit der Anregung der Errichtung eines Spielplatzes in Papendorf übergeben. Es wurde inzwischen darüber beraten, im Ergebnis möchten wir die Unterzeichner und auch alle anderen interessierten Einwohner wie folgt informieren:
Ungültige Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung
Das Amt Warnow West gibt bekannt, dass nachfolgend benannte Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinde nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung hiermit für ungültig erklärt wird:
Nr. 12/07 ausgestellt bis zum 31.08.2013
Stricker
Umwelt, Verkehr und Bußgeld
Winterdienstsaison 2009/2010
Die vergangenen Wochen waren von Kälte, Schneemassen und Eisglätte geprägt.
Dies hat uns allen deutlich vor Augen geführt wie wichtig Mobilität sowie Kontinuität in der Ver- und Entsorgung inzwischen geworden sind. Gleichzeitig hat es uns aber auch gezeigt, dass dies keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern Dinge, die viel Arbeit und Kosten verursachen.
BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bürgermeisters in der Gemeinde Stäbelow
(§ 69 des KWG M-V und § 63 Abs. 6 KWO M-V)
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 07.03.2003, so dass die Satzung somit zum 08.03.2003 in Kraft trat.
S a t z u n g über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Lambrechtshagen (Sondernutzungssatzung)
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 10.05.2004, so dass die Satzung somit zum 11.05.2004 in Kraft trat.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.02.2003 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Lambrechtshagen (Sondernutzungssatzung)
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 15.06.2009, so dass die Satzung somit zum 16.06.2009 in Kraft trat.
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Lambrechtshagen (Sondernutzungssatzung)
Festsetzung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Papendorf des Amtsbereiches Warnow West für die Betreuung in der Kindertagesstätte ab dem 01.01.2010
In der folgenden Gemeinde des Amtsbereiches Warnow West wurden die Elternbeiträge wie folgt festgelegt:
Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Papendorf
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ( KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V, S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Papendorf vom 09.03.2010 die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
( Hebesatz – Satzung der Gemeinde Papendorf )
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 09.03.2010 die folgende Hebesatz-Satzung erlassen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 07.03.2003, so dass die Satzung somit zum 08.03.2003 in Kraft trat.
S a t z u n g über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Papendorf (Sondernutzungssatzung)
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 10.05.2004, so dass die Satzung somit zum 11.05.2004 in Kraft trat.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.02.2003 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Papendorf (Sondernutzungssatzung)
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 13.07.2009, so dass die Satzung somit zum 14.07.2009 in Kraft trat.
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Papendorf (Sondernutzungssatzung)
Festsetzung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Stäbelow des Amtsbereiches Warnow West für die Betreuung in der Kindertagesstätte ab dem 01.01.2010
Gemeinde Ziesendorf – Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
Auf der Grundlage des § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2004, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf in der Sitzung am 15.03.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ziesendorf
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ( KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V, S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15.03.2010
die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ziesendorf erlassen:
Gemeinde Ziesendorf – Satzung über Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
( Hebesatz – Satzung der Gemeinde Ziesendorf )
Gemeinde Ziesendorf – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde
Ziesendorf
Amt – Änderung der Sprechzeit des Amtsvorstehers ab 01.04.2010
Die Sprechstunde des Amtsvorstehers des Amtes Warnow West findet jeden Dienstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt in Kritzmow, Schulweg 1 a statt.
Gerhard Matthies
Amtsvorsteher
Amt – Bekanntmachung Wahlergebnis Bürgermeisterwahl
Amt Warnow West
Der Gemeindewahlleiter
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stäblow
für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Stäbelow
findet entsprechend § 64 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes MV in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 mit seinen Änderungen
am 28. März 2010, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine
S t i c h w a h l
zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt.
Bei der Stichwahl ist derjenige Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Die Stichwahl findet zwischen den Einzelbewerbern Toni Reincke und Hans-Werner Bull statt.
Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Gemeindevertretersitzung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die 3. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen findet voraussichtlich am Donnerstag, 25.03.2010 um 19.00 Uhr im Vereinsraum der Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7 statt.
Die amtliche Bekanntmachung der Sitzung mit dem verbindlichen Termin sowie der Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum Elmenhorst, Hauptstraße 100 und an der Bushaltstelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen.
Diese Information finden Sie auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Sitzungen der Gremien“
Horst Harbrecht
Bürgermeister