Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde
Papendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 09.03.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf 4,80 € festzusetzen.
Kreienbring
Finanzverwaltung
Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde Stäbelow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 05.05.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf 6,00 € festzusetzen.
Kreienbring
Finanzverwaltung
Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde Kritzmow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 13.04.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf 3,90 € festzusetzen.
Kreienbring
Finanzverwaltung
Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde Ziesendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 15.03.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf 5,10 € festzusetzen.
Kreienbring
Finanzverwaltung