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Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. April 2018 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow vom 14.07.2011 veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt)
„Der Landbote“ Nr. 07/19. Jahrgang vom 18.07.2011, in Kraft getreten am 19.07.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow vom 27.10.2011 veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West [https://www.amt-warnow-west.de] unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden am 07.11.2011, in Kraft getreten am 08.11.2011 sowie
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow vom 03.01.2013 veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West [https://www.amt-warnow-west.de] unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden am 04.01.2013, in Kraft getreten am 05.01.2013

wird wie folgt geändert:

  1. § 4 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: „Weiterhin obliegen dem Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses mit den Aufgabengebieten
    – Finanz- und Haushaltswesen
    – Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben“
  2. § 4 Absatz 4, 2. Spiegelstrich wird geändert in „- der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren, soweit diese nicht dem Bürgermeister übertragen sind,“
  3. In § 5 Absatz 1 werden die Zeilen „Finanzausschuss“, „Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge, sonstige Abgaben“, „2 Gemeindevertreter, 1 sachkundiger Einwohner“ gestrichen.
  4. § 6 Absatz 3 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
    „1. Der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen unterhalb der Wertgrenze von 2.000 EURO Jahresbetrag und der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwei Jahren sowie Pachtverträge für Gärten und Kleinflächen, Garagenmietverträge;“

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kritzmow, 4. Juni 2018

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin