Gemeinde Ziesendorf – Aufstellung des B-Plans Nr. 08 „Wiesenweg“
hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)
Die Gemeindevertretung Ziesendorf hat am 26.03.2012 beschlossen, den B-Plan Nr. 08 aufzustellen. Der Änderungsbereich beinhaltet einen ca. 30 m breiten Geländestreifen zwischen dem Wiesenweg und dem Erschließungsweg der bestehenden Gartenanlage und betrifft Teilflächen der Flurstücke 138/4, 138/6 und 138/1 in der Flur 1 der Gemarkung Ziesendorf.
Die Planung dient der Neuordnung aufgelassener Pachtgartenflächen zum Zwecke der Bebauung mit Einfamilienhäusern in eingeschossiger Bauweise.
Der Entwurf des B-Plans Nr. 08 und die zugehörige Begründung liegen im Zeitraum vom 18.06.2012 bis einschließlich zum 17.07.2012 bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden; für die Öffentlichkeit besteht Gelegenheit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und über die Auswirkungen der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Aufstellung des B-Plans Nr. 08 erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht vorgesehen.
Kritzmow, 06.06.2012
H. Bauer                                                                                                                                            Bürgermeister