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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 1, Gewerbe-, Misch-, Wohn- und Sondergebiete „Steinbecker Eck“

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen Neufassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1,Gewerbe-, Misch-, Wohn- und Sondergebiete „Steinbecker Eck“in Elmenhorst

Öffentlichkeitsbeteiligung

Am 27. März 2012 findet ab 18.30 Uhr im Gemeindezentrum Elmenhorst, Hauptstraße 100 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf statt. Die Gemeinde informiert über den Arbeitsstand zur Neufassung des Bebauungsplanes. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele der Neufassung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.  Am 01.11.2011 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf statt, den die Gemeindevertretung am 22.09.2011 gebilligt hatte. Der Vorentwurf wurde erläutert und verschickt. Zu den Vorentwürfen wurden durch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange (47), Bürger (7), Nachbargemeinden (3) und Fachbereiche des Amtes Warnow West (5), zusammen 62 Stellungnahmen abgegeben. Darin sind 98 Anregungen enthalten, von denen 92 berücksichtigt, 1 teilweise und 5 nicht berücksichtigt wurden. Schwerpunkte der Abwägung, die berücksichtigt wurden:

–          Ergänzungen zum Hauptleitungen-Bestand
–          Anfertigung des Umweltberichtes
–          umfassende Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
–          Beseitigung des Altlasten-Verdachtes im Baugebiet Nr. 11a vor der Inkraftsetzung   der Satzung
–          zusätzliche Verkehrsflächen am Baugebiet Nr. 11a
–          Randweg als öffentliche Grünfläche statt als Verkehrsfläche

11 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben Zustimmung geäußert oder mitgeteilt, dass Belange nicht berührt sind.

8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgegeben. Diese fehlenden Stellungnahmen sind für die Weiterarbeit an der Neufassung der B-Plan-Satzung unerheblich.

Die Begründung zur Neufassung nennt folgende angestrebte Vorteile gegenüber der seit 06.09.2003 geltenden B-Plan-Satzung in der Fassung der 4. Änderung:

–       Aktuelle Rechtsgrundlage (BauGB, LBauO M-V)
–       Aktuelle Kartengrundlage (Flurstücksbezeichnungen, Hausnummern, Gebäude)
–       (allgemeine) Zulässigkeit von Betriebswohnungen
–       Unzulässigkeit von Ferienwohnungen (Beschwerdegrund gegenüber Gewerbelärm entfällt)
–       Keine Geschossflächenzahl (GFZ)-Festsetzung mehr – keine Berechnungsnachweise bei Bauanträgen
–       Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) in einzelnen Baugebieten, GE einheitlich 0,8 (statt z.T. 0,6)
–       Erhöhung der Anzahl der Vollgeschosse von I auf II in 6 Baugebieten mit 58 Grundstücken
–       Erhöhung der maximal möglichen Gebäudehöhe (OK 9 bzw. 10 m) in 17 Baugebieten
–       Verzicht auf Festsetzung der Bauweise (offen/ geschlossen/ abweichend), dadurch Heilung in 6 Fällen und künftige Nutzung größerer Gebäudelängen (mehr als 50 m) in 5 Baugebieten
–       Verschiebung von Baugrenzen/ Vergrößerung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) bei 13 Gewerbetrieben und 27 Eigenheimgrundstücken, insgesamt ca. 12.500 m²
–       Verlagerung von privaten Grünflächen, die als Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur, Boden und Landschaft festgesetzt und unentbehrlich sind, an den Südrand der Gewerbegebiete;

17 Verlagerungsflächen von Gewerbebetrieben mit zusammen 9.195 m², weitere 27 MI-Grundstücke mit 5.120 m² zu bepflanzender Ausgleichsfläche, insgesamt 14.315 m² Pflanz-fläche auf 29.634 m² in 3 Ausgleichsflächen

–       Festsetzung von 4 Grundstücken als Mischgebiet statt Gewerbegebiet bei Anerkennung der Nachbarschaftsimmissionen
–       Ausgleich neuer Eingriffe in Natur, Boden und Landschaft durch Realisierung einer einreihigen Feldhecke im Randweg
–       Keine Festsetzung mehr zur Fassadenbegrünung. Bisher waren Fassaden mit mehr als 25 m Länge mit Kletterpflanzen zu begrünen, 1 Pflanze je 3 m Wandlänge.
–       Keine Festsetzung mehr von Immissionsrichtwerten, weder in Misch- noch in Gewerbegebieten. Folglich gilt die TA Lärm mit dB(A): 65/50 tags/nachts für GE, 60/45 tags/nachts für MI, 50/40 tags/nachts für WA.
–       Zulässigkeit von Anlagen für Sport, Spiel, Freizeit im Baugebiet Nr. 15 als Sondergebiet für Tourismus und der angrenzenden Grünfläche, die bis zur künftigen Trasse der Ortsumgehung Elmenhorst reicht.
–       Umwandlung von Mischgebiets- und Gartenflächen in Gemeinbedarfsflächen zur Entwicklung des Gemeindezentrums.

In der Öffentlichkeitsbeteiligung am 27.03.2012 wird durch den beauftragten Planer auf die Wechsel-wirkungen zwischen B-Plan-Erstfassung von 1993, den vier Änderungen, den Vorentwürfen von 2012 und 2011 und dem jetzt vorliegenden Entwurf hingewiesen.

Die Gemeindevertretung hat am 01. März 2012 beschlossen, den Entwurf öffentlich vom

28. März bis zum 30. April 2012 auszulegen.

Das erfolgt im Amt Warnow West, Schulstraße 1a in 18198 Kritzmow während der Dienstzeiten und im Gemeindezentrum,  Hauptstraße 100 in 18107 Elmenhorst während der Sprechzeiten des Bürgermeisters.

Die Anregungen der Bürger und Behörden zu den Entwürfen werden geprüft und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Angestrebt wird, den 2. Abwägungsbeschluss und den Satzungsbeschluss zur Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Steinbecker Eck“ im Juli 2012 zu fassen.

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, 20.03.2012

H. Harbrecht
Bürgermeister