Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in öffentlicher Sitzung am 19.06.2025 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) die Neubenennung einer Straße beschlossen.
Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) allgemein bekannt gegeben.
Festsetzung:
Für den Bereich „Neubau von zwei Doppelhaushälften mit je zwei Eingängen“ in Elmenhorst, Hauptstraße 72 c und 72 d soll die Straße den Namen
„Blaukehlchenweg“
erhalten.
Hinweis:
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.
Kritzmow, den 17.07.2025
Barten
Bürgermeister