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Folgende Sache wurde am 24.03.2021 als Fund gemeldet.

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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 38-10/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 39-10/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 23.03.2021 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Bürgermeister

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Folgende Sache wurde am 25.03.2021 als Fund gemeldet.

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Folgende Sache wurde am 18.03.2021 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/02-21
Funddatum:                            08.03.2021
Aufbewahrung bis:                 08.09.2021
Kategorie:                               Sonstiges
Beschreibung:                        1 Daten-Stick (Intenso) mit hellgrauen Stoffband
Fundort:                                  Kritzmow (Parkplatz vor Amtsgebäude)

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Folgende Sache wurde am 11.02.2021 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/01-21
Funddatum:                            11.02.2021
Aufbewahrung bis:                 11.08.2021
Kategorie:                               Sonstiges
Beschreibung:                        1 Schlüssel mit blauem Stoffband (Aufschrift M-V)
Fundort:                                  Lichtenhagen (Bushaltestelle Ahrensholt)

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Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2021 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow vom 14.07.2011 veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt)
„Der Landbote“ Nr. 07/19. Jahrgang vom 18.07.2011, in Kraft getreten am 19.07.2011, geändert durch

a) die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow vom 27.10.2011, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden am 07.11.2011, in Kraft getreten am 08.11.2011

b) die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow vom 03.01.2013 veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden am 04.01.2013, in Kraft getreten am 05.01.2013

c) die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow vom 04.06.2018, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden am 05.06.2018, in Kraft getreten am 06.06.2018

 

wird wie folgt geändert:

  1. In § 6 Bürgermeister

wird in Abs. 2 Nr. 2 der 2. Spiegelstrich ersetzt durch:

  • „die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen sowie freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachtertätigkeit, Studien u. ä. unterhalb der EU-Schwellenwerte

 

  1. § 7 Entschädigungen

wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro.
Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.

(2) Die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält 200 Euro monatlich und die zweite stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält 100 Euro monatlich.
Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung.

(3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 20 Euro.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten, erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40 Euro.Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind. Ausschussvorsitzende oder deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60 Euro.“

(4) Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.02.2021 in Kraft.

 

Kritzmow, 01.02. 2021

 

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pölchow –  Nicht Öffentlich   –

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Pölchow lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.

Ort: Gutshaus Wahrstorf, Wahrstorf, Zum Gutshof 1, 18059 Pölchow

Termin: Mittwoch, 24. Februar 2021

Zeit:  18.00 Uhr

Der Jagdgenossenschaft Pölchow gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit, der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Informationen:
Jeder anwesende Jagdgenosse weist sich durch einen Flächennachweis in Form eines Grundbuchauszuges aus.
Hierbei handelt es sich um eine Bringepflicht!
Teilnahme nur ohne Erkältungssymptome
Maskenpflicht

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BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

Betrifft: 3. Änderung des B-Plans Nr. 11 für das Gebiet „In de Wischen“
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 19.11.2020 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet „In de Wischen“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft die Baugrundstücke Dorfstraße 1 – 4, 1a – 1f in Lambrechtshagen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet „In de Wischen“ tritt mit Ablauf des 28.01.2021 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Lambrechtshagen, 13.01.2021

H. Kutschke
Bürgermeister

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:  13.01.2021

abzunehmen ab:                 29.01.2021

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:              ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Ausfertigung B-Plan (hier als PDF)

Ausfertigung Begründung B-Plan (hier als PDF)

 

 

 

 

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

Betrifft: 3. Änderung des B-Plans Nr. 09 für das Misch- und Wohngebiet „Bauernreihe“
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 19.11.2020 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 für das Misch- und Wohngebiet „Bauernreihe“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft das Feuerwehrgebäude und den Kindergarten in Lambrechtshagen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 für das Misch- und Wohngebiet „Bauernreihe“ tritt mit Ablauf des 28.01.2021 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Lambrechtshagen, 13.01.2021

H. Kutschke
Bürgermeister

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:  13.01.2021

abzunehmen ab:                 29.01.2021

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:              ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Ausfertigung B-Plan (hier als PDF)

Ausfertigung Begründung B-Plan (hier als PDF)

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Sache wurde am 11.01.2021 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/13-20

Funddatum: 11.12.2020

Aufbewahrung bis: 11.06.2021

Kategorie: Fahrrad

Beschreibung: 26-er Damenfahrrad, Marke: CLASSIC, Farbe: silber, fahrbereit

Fundort: Lichtenhagen-Dorf

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Am 26.11.2020 hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung Frau Nike Czerny-Christenson als neue Stellvertretung der Gemeindewahlleitung gewählt. Weiterlesen

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2021 in einem Betrag am 1. Juli 2021 fällig.

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Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03. Dezember 2020 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 24.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 6 / 19. Jahrgang vom 14.06.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 07.02.2012, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 09.02.2012 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.04.2013, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 30.04.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 18.11.2014, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 18.12.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 26.04.2016, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 28.04.2016 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 06.10.2020, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 07.10.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 15.12.2020, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 05.01.2021 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

wird wie folgt geändert:

In § 6 Bürgermeister wird in Abs. 2 Nr. 3 die Angabe 10.000 Euro durch 30.000 Euro ersetzt.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 15.12.2020 in Kraft.

 

Kritzmow, 05.01.2021

 

Uwe Barten
Bürgermeister

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03. Dezember 2020 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 24.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 6 / 19. Jahrgang vom 14.06.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 07.02.2012, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 09.02.2012 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.04.2013, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 30.04.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 18.11.2014, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 18.12.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 26.04.2016, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 28.04.2016 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 06.10.2020, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 07.10.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

 

wird wie folgt ergänzt:

§ 6 a Behindertenbeauftragte/r

Die Gemeindevertretung bestellt eine/n Behindertenbeauftragte/n zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung.

  • Die/der Behindertenbeauftragte ist verpflichtet, ihre/seine Aufgaben in Zusammenhang und Abstimmung mit der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister wahrzunehmen.
  • Die/der Behindertenbeauftragte kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, die das Leben der Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde betreffen.
  • Bei anstehenden Planungen und Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen berühren könnten, ist die/der Behindertenbeauftragte hierüber rechtzeitig zu informieren.
  • Der/dem Behindertenbeauftragten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gegenüber der Gemeindevertretung und seinen Ausschüssen zu geben, sofern es um die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter oder älterer Menschen geht.
  • Alle Ausschüsse der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen haben die/den Behindertenbeauftragte/n in seiner Arbeit in vollem Umfang zu unterstützen.
  • Die/der Behindertenbeauftragte erstattet die/dem Bürgermeister/in regelmäßig einen Bericht über ihre/seine Tätigkeit.

Für Fahrten in Ausübung ihrer/seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erhält die/der Behindertenbeauftragte eine Vergütung entsprechend des Landesreisekostengesetzes M-V.

Für fachbezogene Sach- und Hilfsmittel, sowie Büromaterial, stellt die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen jährlich bis zu 350,00 Euro zur Verfügung.“

 

Arikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 15.12.2020 in Kraft.

 

Kritzmow, 05.01.2021

 

Uwe Barten
Bürgermeister

Folgende Sache wurde am 28.12.2020 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/12-20

Funddatum:                            26.12.2020

Aufbewahrung bis:                 26.06.2021

Kategorie:                               Sonstiges

Beschreibung:                        1 Schlüssel mit rotem Stoffband

Fundort:                                  Kritzmow, Wilsener Weg (Straßengraben)

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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 27-6/20) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 28-6/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Thomas Witt
Bürgermeister

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Frau Sophia Brügge-Wegner hat den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Stäbelow erklärt. Weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 46-8/20) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 47-8/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Folgende Sache wurde am 04.12.2020 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/11-20
Funddatum: 04.12.2020
Aufbewahrung bis: 04.06.2021
Kategorie: Sonstiges
Beschreibung: 1 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln (1 davon Opel-Schlüssel), mit Opel-Anhänger und grüner Schlüsseltasche
Fundort: Lambrechtshagen, Nähe Gemeindezentrum

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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 17-6/20) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 18-6/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 02.12.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 17-3/20) und die Entlastung des Amtsvorstehers
(Nr. 18-3/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Nr. 26-5/20) und die Entlastung der Bürgermeisterin (Nr. 27-5/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 17.11.2020 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin

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