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Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 10.10.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/70-060/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/70-65/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 15.10.2024 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Holger Kutschke

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von Restbauarbeiten am Kreuzungsbereich Schulweg/Satower Straße ist das Amt Warnow-West in der Zeit vom 21.10.2024  07:00 Uhr bis zum 25.10.2024 17:00 Uhr nur aus Richtung Klein Schwaß zu erreichen. Es besteht zwischen dem Bürgermeisterbüro und der Satower Straße eine Einbahnstraßenregelung. Das Amt verlassen geht in dem besagten Zeitraum nur über die Satower Straße. Die Parkplätze des Amtes sind erreichbar.

Die Baumaßnahme wurde kurzfristig durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises auf die Ferienzeit gelegt, um Behinderungen bei dem Schulbusverkehr zu vermeiden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Internet unter der Adresse www.bvvg.de stehen Flächen bei Kritzmow zur Verpachtung. Die BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH ist Eigentümerin bzw. Verfügungsberechtigte oben genannten Objektes und beabsichtigt, dieses zu verpachten.

Ansprechpartnerin

Antje Herbst

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
Werner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin
Tel.:    +49 385 6434-185

Nr.70/24  | 07.10.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Die Erneuerung der Bundesstraße 103 zwischen der Autobahn A 20, Anschlussstelle Rostock-West, und dem Anschluss Kritzmow (L 10) im Landkreis Rostock schreitet planmäßig voran.

Ab Freitag, 11. Oktober 2024, beginnt der zweite Bauabschnitt. Der Verkehr zwischen der A 20 und Rostock kann dann weiter auf der B 103 in jede Fahrtrichtung fließen. Es steht wie bisher ein Fahrstreifen je Richtung zur Verfügung.

Änderungen gibt es jedoch an der Ab- und Auffahrt bei Kritzmow.  Hier wird es während des zweiten Bauabschnittes nicht möglich sein, auf der B 103 aus Richtung Rostock-Warnemünde kommend nach Kritzmow abzufahren oder von Kritzmow auf die B 103 in Richtung Autobahn einzufahren.

Zwei Umleitungen werden für den Anschluss Kritzmow ausgeschildert (siehe auch Umleitungspläne in der Anlage):

  • über die A 20, Anschlussstelle Rostock-Südstadt, Niendorf (L 132), Rostock Südring (L 132) und Satower Straße (L 10),
  • ab Kritzmow über Clausdorf (L 10) bis zur Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan (L 13).

Der östliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow an der B 103 ist während des zweiten Bauabschnittes wieder befahrbar. Das heißt, es ist wieder möglich, auf der B 103 aus Richtung Autobahn kommend bei Kritzmow auszufahren oder aus Kritzmow auf die B 103 in Richtung Rostock-Warnemünde einzufahren.

Aus Sicherheitsgründen ist es in Abstimmung mit der Autobahn GmbH des Bundes weiterhin erforderlich, die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 zu sperren. Der Verkehr wird hier nach wie vor über die Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan zurück zur B 103 umgeleitet.

Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist nach aktuellem Stand bis Ende November 2024 geplant.

Nachdem im ersten Bauabschnitt die Fahrbahn in Richtung Rostock-Warnemünde und der östliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow erneuert wurden, wird nun im zweiten Bauabschnitt die Fahrbahn in Richtung Autobahn und der westliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow saniert.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Maßnahme können Sie unserer Pressemitteilung vom 15. August 2024.

Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.

Anlagen