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Gemeinde Pölchow – Erste Satzung zur Änderung der Hebesatz-Satzung

Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Pölchow)

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) und §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und §§ 1, 14 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 08.12.2015 die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Pölchow erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Pölchow vom 04.03.2010 wird wie folgt geändert:

 In § 2 werden die Hebesätze neu festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                         300 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                           400 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                            350 v.H.

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Pölchow, den 08.12.2015

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin