Rechtsgrundlage für die Benutzung diverser Geräte und Maschinen bildet die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV
In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr dürfen u. a. folgende Geräte von Montag bis Samstag benutzt werden:
– Rasenmäher
– Heckenschere
– Rollbarer Müllbehälter
– Motorhacke (< 3kW)
– Vertikutierer
– Schredder/ Zerkleinerer
– Schneefräse
Folgende Geräte bilden jedoch eine Ausnahme:
– Freischneider
– Grastrimmer/ Graskantenschneider
– Laubbläser und
– Laubsammer
Diese dürfen nur von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Samstag betätigt werden.
An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung der Geräte ganztägig verboten.