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Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Kritzmow
Öffentliche Auslegung
des Entwurfs zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung
für die Ortslage Klein Schwaß
gemäß §34 Abs. 4 Satz 1 BauGB

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 beschlossen, die Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß zum zweiten Mal zu ändern. Planänderungsziele sind:
    • Klarstellung der Innenbereichsgrenze im Bereich der Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12 (Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß);
    • Festsetzung zur Lage der zu pflanzenden Hecke für die in den Innenbereich einbezogene Außenbereichsfläche (Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12, 100/22, 100/23, 100/24, 100/25, 100/26, 100/27, 100/28, Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß betreffend).
  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 den Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit dem Entwurf der Begründung zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  2. Der Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit dem Entwurf der Begründung liegen gemäß §34 Abs.6 BauGB i.V.m. §13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BauGB und §3 Abs.2 BauGB in der Zeit

vom 05.10.2021 bis einschließlich 04.11.2021

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de einsehbar.

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation sind die allgemein gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß §3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, dem Umweltbericht nach §2a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs.1 BauGB abgesehen wird.

 

Leif Kaiser
Bürgermeister                                     (Siegel)                           Kritzmow, 02.09.2021

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am:   13.09.2021

 

An die Anwohner der
Rostocker Straße in der Gemeinde Pölchow
An der Ziegelei in der Gemeinde Pölchow
Holzdamm in der Gemeinde Papendorf

 

Sehr geehrte Anwohner/-innen,

nach einer langen Planungsphase und den umfangreichen Bemühungen zur Erlangung der notwendigen Fördermittel ist es nun soweit, dass der Neubau der dringend erforderlichen Sporthalle für die Warnowschule Papendorf starten kann.

Die Lage des Baufeldes hinter der Bahnunterführung in Papendorf erfordert es, dass große Baufahrzeuge und Transporte von großen Baumaterialien über die Rostocker Straße / An der Ziegelei / Holzdamm zum Baufeld fahren müssen. Die Durchfahrtshöhe der Bahnunterführung in Papendorf ist für diese Fahrzeuge leider nicht ausreichend.

Mit dem Baubeginn am 4. Oktober 2021 wird es deshalb zu einem zeitweise höheren Verkehrsaufkommen mit Baufahrzeugen im Rahmen der jeweiligen Bauabschnitte über diesen Straßenverlauf kommen.

Den beengten Verkehrsverhältnissen im Bereich An der Ziegelei / Holzdamm wird durch die Einrichtung einer temporären Verkehrsregelung Rechnung getragen. Um die Begegnung der großen Baufahrzeuge an den besonderen Engstellen dieses Straßenabschnittes zu unterbinden, wird eine Ampelregelung, die wochentags von Montag bis Freitag in Betrieb ist, installiert.

Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Juni 2023 vorgesehen.

Der für die Baumaßnahme verantwortliche Schul – und Bauhofausschuss des Amtes Warnow West ist während der Baumaßnahme Ihr Ansprechpartner. Verwenden Sie bitte zur Kontaktaufnahme die E-Mail Schulsporthalle@warnow-west.de Ihre Hinweise werden unverzüglich an die verantwortliche Bauleitung, die durch die aib Bauplanung Nord GmbH realisiert wird, weitergeleitet und in den regelmäßigen Baubesprechungen berücksichtigt.

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pölchow am Dienstag, den 28. September 2021, 19 Uhr im Gutshaus in Wahrstorf, Zum Gutshof 1 wird ein Vertreter des Schul- und Bauhofausschusses anwesend sein und für Informationen zur Verfügung stehen.

Mit diesem Projekt wird es den über 500 Schülern der Warnowschule Papendorf wieder ermöglicht, einen umfassenden und allen Anforderungen der modernen Schulbildung entsprechenden Sportunterricht durchzuführen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis für die während der Zeit der Baumaßnahme auftretenden Verkehrsbelastungen.

Ihr Schul- und Bauhofausschuss des Amtes Warnow-West

Wahl zum Deutschen Bundestag und
 zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern 

am 26.09.2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

1. Die Gemeinde Name

Elmenhorst/Lichtenhagen

ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk:     2001

Wahlraum:      Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2002

Wahlraum:      Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2003

Wahlraum:      Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2004

Wahlraum:      Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

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