Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Öffentliche Bekanntmachung

Die 17. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pölchow findet am Dienstag, 05.12.2023 um 19:00 Uhr im Gutshaus Wahrstorf, Zum Gutshof 1, 18059 Pölchow statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Begrüßung durch die Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit sowie Hinweise zur Vertraulichkeit
2 Einwohnerfragestunde
3 Anträge zur Änderung der Tagesordnung
4 Billigung des Protokolls der Gemeindevertretersitzung vom 18.07.2023, Protokollkontrolle
5 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Gemeindevertretersitzung
6 Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
7 Beschlussvorlagen
7.1 Beschluss über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
7.2 Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan 2. Änderung
7.3 Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2021
7.4 Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021
7.5 Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe Kreisumlage

Irmgard Rautenberg
publiziert am: 28.11.2023

Die 18. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Stäbelow findet am Mittwoch, 06.12.2023 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Stäbelow, Schulweg 5, 18198 Stäbelow statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil
1 Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit sowie Hinweise zur Vertraulichkeit
2 Einwohnerfragestunde
3 Anträge zur Änderung der Tagesordnung
4 Billigung des Protokolls der Gemeindevertretersitzung vom 28.06.2023, Protokollkontrolle
5 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Gemeindevertretersitzung
6 Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
7 Beschlussvorlagen
7.1 Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
7.2 Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe Kreisumlage
7.3 Beschluss über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
7.4 Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Stäbelow
7.5 Beschluss zur Annahme einer Spende

Nichtöffentlicher Teil
8 Grundstücksangelegenheiten
8.1 Verkauf des in der Gemarkung Stäbelow, Flur 1 gelegenen Flurstücks |(nichtöffentlich)
8.2 Erwerb von Verkehrsflächen durch die Gemeinde

Dr. Jan Blumenthal
publiziert am: 28.11.2023

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 (VO/FV/10-083/2023) und die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2021 (VO/FV/10-084/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Herr Kjeld Wiedenbeck hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Ziesendorf erklärt.

Für den frei gewordenen Sitz in der Gemeindevertretung gibt es keinen Nachfolger, da es keine nachrückende Person (Ersatzperson) des Wahlvorschlages der AKTIVE gibt.

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter