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Öffentliche Bekanntmachung

 

Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt wird:Weiterlesen ungültig erklärte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung einer Parkerleichterung

Öffentliche Bekanntmachung

Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt wird:Weiterlesen ungültig erklärte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung einer Parkerleichterung

Folgende Sache wurde am 19.11.2019 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/20-19
Funddatum:                            19.11.2019
Aufbewahrung bis:                 19.05.2020
Kategorie:                               Fahrrad
Beschreibung:                        26-er Damenfahrrad, Marke: unbekannt, Farbe: blau, Schutzbleche: Schwarz, SRAM S7-Ganschaltung, Nabendynamo, mit Registrier-Code, fahrbereit
Fundort:                                  Papendorf

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2019 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 07.07.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 7/19. Jahrgang vom 18.07.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 20.12.2011, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 22.12.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 03.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 22.07.2014, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Hompage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 26.11.2015, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Hompage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 26.11.2015 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 30.08.2019, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 30.08.2019 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

wird wie folgt geändert:

In § 6 Bürgermeister wird in Abs. 2 Nr. 2 der 2. Spiegelstrich ersetzt durch:

  • „die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen sowie freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachtertätigkeit, Studien u. ä. unterhalb der EU-Schwellenwerte.“

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.11.2019 in Kraft.

Kritzmow, 07.11.2019

 

Leif Kaiser
Bürgermeister

Bekanntmachungshinweis

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Stäbelow geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

 

 

Folgende Sache wurde am 28.10.2019 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/17-19
Funddatum:                            26.10.2019
Aufbewahrung bis:                 26.04.2020
Kategorie:                               Fahrrad
Beschreibung:                        26-er Damenfahrrad, Marke: Kreidler, Farbe: schwarz, mit Registrier- und Rahmennummer
Fundort:                                  Papendorf

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (Nr. 2-1/19) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 3-1/19) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 24.10.2019 den Jahresabschluss 2014 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Jahresabschluss 2014