Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Der frei gewordene Sitz in der Gemeindevertretung ist auf Frau Sandra Müller übergegangen. Frau Müller ist die nachrückende Person (nächste Ersatzperson) des Wahlvorschlages der FWG, auf den der verstorbene Gemeindevertreter Manfred Raddatz gewählt worden ist.

07. September 2022

 

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Weiterlesen

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern

Die Gemeindevertretung hat am 23.06.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/Lambrechtshagen/ eingesehen werden.

 

 

Lambrechtshagen, den 15.08.2022                                                     Holger Kutschke

Bürgermeister

 

  Weiterlesen

Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow 

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern

Die Gemeindevertretung hat am 24.05.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/kritzmow/ eingesehen werden.

 

 

Kritzmow, den 18.08.2022                                                                   Leif Kaiser

Bürgermeister

 

Weiterlesen

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern  

Die Gemeindevertretung hat am 18.05.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/elmenhorst-lichtenhagen/ eingesehen werden.

 

Kritzmow, den 16.08.2022                                                           Uwe Barten

Bürgermeister

 

Weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (VO/FV/40-007/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 (VO/FV/40-008/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 29.06.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

Weiterlesen

Die Gemeindevertretung Ziesendorf ändert mit Beschluss vom 08.06.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde vom 11.12.2015 wie folgt:

 

§ 1 Sitzungen der Gemeindevertretung

Absatz (1)
Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert.

Absatz (3)
Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit und der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen.

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, die Sitzungsunterlagen in Papierform statt elektronisch zu erhalten. Dies ist schriftlich beim Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West zu beantragen.

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Ziesendorf, 8. Juni 2022

 

Thomas Witt
Bürgermeister

Die Gemeindevertretung Stäbelow ändert mit Beschluss vom 29.06.2022 die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vom 08.10.2015 zum 01.07.2022 wie folgt:

 

Artikel 1
Änderung der Geschäftsordnung

 § 1 Abs. 3 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Stäbelow wird wie folgt geändert:

(3) Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit, der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen. Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Sitzungsdienst des Amtes zu richten.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 30.06.2022

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen ändert mit Beschluss vom 23.06.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde vom 14.06.2016 wie folgt:

§ 1 Sitzungen der Gemeindevertretung

Absatz (3)
Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit und der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen.

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, die Sitzungsunterlagen in Papierform statt elektronisch zu erhalten. Dies ist schriftlich beim Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West zu beantragen.

Die Änderung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

 

Lambrechtshagen, 23. Juni 2022

 

Holger Kutschke
Bürgermeister

 

Beschluss vom 08.06.2022
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Name der Straße: Eichenstraße (TF aus)
  2. Lagebezeichnung: Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 181/49
    (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ziesendorf, „Küstersumpf“)
  3. Festsetzung
    3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
    3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a
    3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Ziesendorf
    3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
    Keine Beschränkungen vorhanden

  Weiterlesen

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen ändert mit Beschluss vom 18.05.2022 die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vom 06.10.2020 zum 01.07.2022 wie folgt:

 

Artikel 1 

Änderung der Geschäftsordnung

 § 1 Abs. 3 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt geändert:

(3) Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit, der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen. Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Sitzungsdienst des Amtes zu richten.

 

Artikel 2 

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 07.06.2022

 

Burkhard May
1. stellv. Bürgermeister

Folgende Sache wurde am 20.06.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32.92-60-2022

Funddatum:                            20.06.2022

Aufbewahrung bis:                 20.12.2022

Kategorie:                               Schlüsselbund

Beschreibung:                        Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und einem Transponder

Fundort:                                  Kritzmow, vor dem Amtsgebäude

Weiterlesen

Die Gemeindevertretung Pölchow ändert mit Beschluss vom 10.05.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde zum 01.07.2022 wie folgt:

§ 1 Sitzungen der Gemeindevertretung

Absatz (1)
Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert.

Absatz (3)
Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit und der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen.

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, die Sitzungsunterlagen in Papierform statt elektronisch zu erhalten. Dies ist schriftlich beim Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West zu beantragen.

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Pölchow, 10. Mai 2022

 

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 70-17/22) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 (Nr. 71-17/22) gemäß § 60
Abs. 6 KV M-V. Weiterlesen

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 22
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.22 für das Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen, die Flurstücke 34/2 (tw.), 35/3 (tw.), 36/1 (tw.), 37/1, 37/2 und 38/5 (tw.) Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen umfassend, aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt
im Osten durch den Evershäger Weg,
im Süden durch vorhandene Wohnbebauung und Garagen,
im Westen durch die Kleingartenanlage Zur Kastanie e.V. am Sievershäger Weg
im Norden durch vorhandene Wohnbebauung und eine öffentliche Grünfläche innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 9 Wohngebiet Berberitzenweg.
  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 18.05.2022 den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  3. Der Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen unberücksichtigt bleiben können.

 

B. May
1. Stellv. Bürgermeister                                                 Elmenhorst/Lichtenhagen, 24.05.2022

 

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (ohne Maßstab)

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1: Abwägung (PDF-Dokument)

Anlage 2: Entwurf B-Plan (PDF-Dokument)

Anlage 3: Begründung zum Entwurf (PDF-Dokument)

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West ändert mit Beschluss vom 28.04.2022 die Geschäftsordnung des Amtsausschusses vom 11.12.2014 in der Fassung vom 19.11.2015 zum 01.07.2022 wie folgt:

Artikel 1

Änderung der Geschäftsordnung

§ 1 Abs. 3 Geschäftsordnung des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West wird wie folgt geändert:

(3) Grundlage für die Ladung zu Sitzungen des Amtes ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit, der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen. Das Verlangen von einzelnen Ausschussmitgliedern nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Sitzungsdienst des Amtes zu richten.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 28.04.2022

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (Nr. 42-6/22) und die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2019 (Nr. 43-6/22) gemäß § 60
Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Weiterlesen

Folgende Sache wurde am 02.05.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                      II10 32.92-60

Funddatum:                         02.05.2022

Aufbewahrung bis:              02.11.2022

Kategorie:                             Schlüsselbund

Beschreibung:                     2 Schlüssel + Anhänger

Fundort:                                Kritzmow

Weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, 2. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. MV S. 467) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I. S. 1728) in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung hat am 3. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst gefasst. Die Gemeinde beabsichtigt, die Zweckbestimmung der Grünfläche, die sich am nordwestlichen Rand des Geltungsbereichs befindet, von Dauerkleingärten in Privatgärten zu ändern. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Die Wirkung der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Plangeltungsbereich der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ und umfasst die Flurstücke 29/46, 29/55, 27/20, 27/19, 29/54 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 28/14 der Flur 4, Gemarkung Elmenhorst – siehe Anlage.

§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre

1. In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
a) Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht durchgeführt werden.

2. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Absatz 1 eine Ausnahme zugelassen werden.

3. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind oder mit deren Ausführung nach Maßgabe des Bauordnungsrechts vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher rechtmäßig ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

 § 4
Geltungsdauer der Veränderungssperre

1. Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.

2. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltungsmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch die Veränderungssperre eingetretene Vermögensnachteile sowie auf die Vorschriften des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die fristgemäße Geltendmachung von Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften wird hingewiesen.

 

_________________                                                        _________________

B .May                                                        Siegel                                   Datum
1. Stellv. Bürgermeister

 

Anlage: Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich (Quelle: Katasterkartenwerk)

 

 

 

 

 


Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         29.04.2022

abzunehmen ab:        16.05.2022                             _________________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:      _________                             _________________________

Datum                                    Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ beschlossen.

Folgendes Planungsziel strebt die Gemeinde mit der Aufstellung der 2. Änderung an:

Änderung der bisherigen Zweckbestimmung Dauerkleingärten in Privatgärten der Grünfläche, die sich im nordwestlichen Randbereich des Geltungsbereichs befindet.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen

 

_________________                                                        _________________

B .May                                                        Siegel                                        Datum
1. Stellv. Bürgermeister

 

________________________________________________________________

 

Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt am:         29.04.2022                             _________________________

abzunehmen ab:        16.05.2022                             Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:      _________                              _________________________

Datum                                     Unterschrift, Dienstsiegel

 

Geltungsbereich 2. Änderung B-Plan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“

 

 

 

 

 

Quelle: Auszug aus dem Katasterkartenwerk

Bekanntmachung einer Fundsache – Sporttasche

Folgende Sache wurde am 12.04.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                     II10 32.92-10

Funddatum:                         12.04.2022

Aufbewahrung bis:              12.04.2022

Kategorie:                             Sporttasche

Beschreibung:                     schwarze Sporttasche, Aufdruck UNDER ARMOUR

Fundort:                                Kritzmow

Weiterlesen

Bekanntmachung einer Fundsache – Armbrust

 

Folgende Sache wurde am 12.04.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                    II10 32.92-70

Funddatum:                         12.04.2022

Aufbewahrung bis:              12.04.2022

Kategorie:                             Sportgerät

Beschreibung:                     Sportarmbrums

Fundort:                                Sievershagen, Hahnenkamp

Weiterlesen

Frau Jenny Lührs hat den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Ziesendorf erklärt.

Weiterlesen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wegen krankheitsbedingter Ausfälle bei der Meldebehörde des Amtes Warnow-West ist in der Woche vom 28.03.2022 bis zum 01.04.2022 mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Folgende Sache wurde am 17.03.2022 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                     II10 32.92-30/22

Funddatum:                         27.02.2022

Aufbewahrung bis:              27.08.2022

Kategorie:                             Sonstiges

Beschreibung:                     1 Schlüssel mit Paracordanhänger

Fundort:                                Stäbelow, Schulweg 07

Weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 50-10/22) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 51-10/22) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 09.03.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Thomas Witt

Bürgermeister

Weiterlesen

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

Betrifft: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“
hier:      überarbeitete Planentwurf / erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“ wurde nach der öffentlichen Auslegung (01/2022) um eine Fuß-/Radwegeführung von der Straße Am Erlenteich zum Gockelweg ergänzt.

Der überarbeitete Planentwurf und die zugehörige Begründung werden deshalb im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich zum 19.04.2022 durch Veröffentlichung im Internet erneut ausgelegt.

Der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die zu der Entwurfsänderung vorliegenden Umweltinformationen sind dazu in dem o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Amtes Warnow West unter www.amt-warnow-west.de und dem Button‚ Bauleitplanung der Gemeinden‘ sowie auf dem Internetportal des Landes M-V unter

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte verfügbar.

Als weiteres Informationsangebot liegen der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die dazu vorliegenden Umweltinformationen während der o.g. Frist auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a bereit und können von jedermann nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der o.g. Beteiligungsfrist können beim Amt Warnow West schriftliche Stellungnahmen zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung abgegeben werden. Dazu wird bestimmt, dass die Stellungnahmen auf die ergänzten Teile des überarbeiteten Entwurfs zu beschränken sind. Die ergänzten Teile sind in den Beteiligungsunterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.

Zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

A) Ergänzung Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung

–  Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung zur Ermittlung, ob/inwieweit von dem geplanten Fuß-/Radweg voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen bzw. das Plangebiet solchen ausgesetzt ist

– Darlegung, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von erhebliche Umweltaus- bzw. -einwirkungen vorgesehen sind

B) Naturschutzfachliche Eingriffsbewertung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs

–  Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch die planbedingte Beseitigung oder Funktionsbeeinträchtigung von Biotopen sowie durch Flächenversiegelung entstehen, und des zum Ausgleich dieser Eingriffe erforderlichen Kompensationsbedarfs

D) Ergänzung Artenschutzfachbeitrag

–  Prüfung für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und für die europäischen Vogelarten, ob durch den geplanten Fuß-/Radweg Verbotsnormen des Artenschutzes verletzt werden,

– Vorschlag von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verbotshandlungen bzw. von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion planbetroffener Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten besonders geschützter Arten in deren Umfeld

 

 

Kritzmow,  11.03.2022
Holger Kutschke

Bürgermeister

Begründung zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument

Plan (Satzung) zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument