Haushaltssatzung der Gemeinde Ziesendorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 80-028/2022-02 der Gemeindevertretung vom 01.03.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.994.400 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.972.600 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 21.800 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.943.900 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.859.500 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 84.400 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 93.600 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 450.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -357.100 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 194.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 350 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,36 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.908.573 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.926.515 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
6.250.594 EUR.

 

Kritzmow, den 01.03.2023                                                                                                               Witt
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 02.03.2023                                                                                                               Witt
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (VO/FV/30-040/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/30-041/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2023 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2019

Haushaltssatzung der Gemeinde Papendorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 30-023/2022-01 der Gemeindevertretung vom 21.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.380.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.781.100 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -400.400 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.262.400 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.598.400 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -336.000 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 159.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.087.300 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -928.200 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 326.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.848.906 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
3.220.412 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
9.154.274 EUR.

 

Kritzmow, den 21.02.2023                                                                                                               Ahrens
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 27.02.2023                                                                                                               Ahrens
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Papendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Papendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Gemeinde Ziesendorf – 2. Änderung Flächennutzungsplan; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) in Ziesendorf, verbunden mit der Rücknahme von Wohnbauflächen in Fahrenholz, erforderlich.

In Ziesendorf (Geltungsbereich 1) betrifft die Änderung im Wesentlichen die Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zwischen den Straßen „Am Dorfteich“ (L13) und dem „Kiesweg“ mit einer Größe von rund 4,8 ha (siehe Übersichtsplan).

In Fahrenholz (Geltungsbereich 2) handelt es sich um rückwärtig an der „Alten Dorfstraße“ gelegene Flächen mit einer Größe von rund 3,5 ha (siehe Übersichtsplan).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit

vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.

 

Ziesendorf, den 14.02.2023                          …………..………………………………..

Thomas Witt, Bürgermeister

 


Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         15.02.2023

abzunehmen ab:        02.03.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Gemeinde Ziesendorf – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf 

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ziesendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 den geänderten Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) gebilligt. Das Planungsziel besteht darin, die Flächen für die Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten sowie von Mischgebieten planungsrechtlich vorzubereiten.

Das Plangebiet (siehe Übersichtsplan in der Anlage) liegt im Süden der Ortslage Ziesendorf. Es wird begrenzt durch die Straße „Am Dorfteich“ (L13) im Nordosten, durch landwirtschaftliche Flächen im Süden sowie durch Gehölzflächen und Grundstücke mit Wohnbebauung im „Kiesweg“ im Westen. Die Gesamtfläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 4,5 ha.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit

vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.

 

Ziesendorf, den 14.02.2023                                          …………..………………………………..

Thomas Witt, Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         15.02.2023

abzunehmen ab:        02.03.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Begründung Umweltbericht Vorentwurf hier als PDF-Dokument

Gesamtplan Vorentwurf hier als PDF-Dokument

 

Einschränkung in der Pass- und Meldebehörde

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wegen krankheitsbedingter Ausfälle in der Pass- und Meldebehörde des Amtes, ist in der 7. Kalenderwoche (14.02.23 bis 17.02.2023) mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

Amt Warnow-West

Flurneuordnungsverfahren „Bölkow-Matersen“ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

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Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat das Auslaufen des bestehenden Wegenutzungsvertrages Strom zum 07.07.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG am 28.07.2022 im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom

Vermessungsbüro Möbius GbR – Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin; Stäbelow/Wilsen – Wilsen-Ausbau 2

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Gemeinde Kritzmow – Vollsperrung des Biestower Weges in 18198 Kritzmow

Der Biestower Weg in der Gemeinde Kritzmow ist für den Zeitraum der Baustelle 2. BA Satower Straße voll gesperrt. Das konkrete Fertigstellungsdatum für den 2. BA Satower Straße steht derzeit noch nicht fest.

Die Umleitungsstrecken müssen genutzt werden.

 

FB Bauverwaltung

Haushaltssatzung der Gemeinde Lambrechtshagen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 70-032/2022-01 der Gemeindevertretung vom 26.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.502.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.033.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -530.600 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.301.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.534.300 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -233.200 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 171.200 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.362.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -2.190.800 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 330.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
250 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,500 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.312.773 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
8.636.269 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
17.011.343 EUR.

 

Kritzmow, den 26.01.2023                                                                                                               Kutschke
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 01.02.2023                                                                                                               . Kutschke
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Kritzmow für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 60-046/2022-01 der Gemeindevertretung vom 24.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.343.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.334.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 8.500 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.127.600 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.011.100 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 116.500 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 202.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.023.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -1.821.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 512.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
275 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
375 v. H.
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.877.295 EUR.
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
5.178.882 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
13.315.658 EUR.

 

Kritzmow, den 27.01.2023                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.01.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 30.01.2023                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Lambrechtshagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 26.01.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Lambrechtshagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Gemeinde Lambrechtshagen – Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre für den in 1. Änderung befindlichen B-Plan Nr. 30

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Lambrechtshagen für den in 1. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“

Die Gemeinde Lambrechtshagen erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.4147) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S.1726) i.V.m. § 5 Abs 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S.467) eine Veränderungssperre für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 mit folgendem Inhalt:

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre für den in 1. Änderung befindlichen B-Plan Nr. 30

Gemeinde Lambrechtshagen – B-Plan Nr. 30; Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen- Mitte“, 1. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen-Mitte“ beschlossen.

Die Gemeinde strebt mit dem Aufstellungsverfahren an:

  1. den Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“ zu ändern.
  1. Planänderungsziele sind Prüfung und ggf. Anpassung der Festsetzungen zumMaß der baulichen Nutzung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch Wohnbebauung
  • im Osten durch die Straße Alt Sievershagen
  • im Süden durch Wohnbebauung und
  • im Westen durch die Straße Steinfulgen.

Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 – 4/15 und 4/17 (alle Flur1 Gemarkung Sievershagen) und ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

Lambrechtshagen, den 06.01.2023

 

 

Robert Eschment

stellv. Bürgermeister                                                                         (Siegel)

 

 

 

___________________________________________________________________

 

Bekanntmachungsvermerk

 

 

ausgehängt am:         06.01.2023                             _________________________

abzunehmen ab:        23.01.2023                             Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

 

abgenommen am:      _________                              _________________________

Datum                                     Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Kritzmow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 24.01.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.

Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Kritzmow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplans Nr. 28; Inkraftsetzung

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

 

Betrifft: Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 27.10.2022 den Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ tritt mit Ablauf des 04.01.2023 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplans Nr. 28 nebst Begründung ab diesem Tag bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im südwestlichen Bereich der Ortslage Lambrechtshagen. Erschlossen wird er über die Bauernreihe. Der Planungsraum befindet sich zwischen bestehenden Wohnbebauungen im Norden, Osten und Westen angrenzend und südlichen Landwirtschaftsflächen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07. 2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Kritzmow, 19.12.2022                                                                                                                                                                                                                                Holger Kutschke

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:       21.12.2022

abzunehmen ab:      04.01.2023               Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18; Inkraftsetzung

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELMENHORST/LICHTENHAGEN

 

Betrifft: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 01.12.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen tritt mit Ablauf des 10.02.2023 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen nebst Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB ab diesem Tag bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Das Plangebiet liegt in Lichtenhagen nördlich und westlich des Lütten Weges. Im Osten grenzt eine gewerbliche Fläche eines Getränkeherstellers an.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07. 2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Kritzmow, 24.01.2023                                       Siegel                                                                            Uwe Barten
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:       26.01.2023

abzunehmen ab:      10.02.2023               Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Pölchow für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 50-016/2022-01 der Gemeindevertretung vom 17.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.226.400 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.404.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -178.100 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.177.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.308.700 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -131.600 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 72.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 530.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -458.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 117.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 350 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 232.022 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
1.263.989 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
4.213.880 EUR.

 

Kritzmow, den 17.01.2023                                                                                                               Rautenberg

Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeisterin

 

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.01.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 23.01.2023                                                                                                               Rautenberg
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeisterin

 

Wasser- und Bodenverband „Hellbach – Conventer Niederung“ – Gewässerschau 2023

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Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ – Geschässerschautermine 2023

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Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ – Gewässer- und Schöpfwerkschau 2023

Weiterlesen Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ – Gewässer- und Schöpfwerkschau 2023

Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung der Wasser- und Bodenverbände „Unter Warnow-Küste“ und „Hellbach – Conventer Niederung“

Weiterlesen Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung der Wasser- und Bodenverbände „Unter Warnow-Küste“ und „Hellbach – Conventer Niederung“

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Pölchow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 17.01.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Pölchow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1. Änderung des Flächennutzungsplans; fiktive Genehmigung

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen

Bekanntmachung der fiktiven Genehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 18.05.2022 die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Ausnahme der folgenden Flächen beschlossen (s. Anlagen):

  • das Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO-FH) und Teile der Wohngebiete Nr. 13a und Nr. 13b im Norden von Elmenhorst, östlich der Milchviehanlage
  • das Gewerbegebiet Nr. 3 (GE 3) am südwestlichen Ortsrand von Elmenhorst
  • das Sondergebiet Einzelhandel/Nahversorgung (SO-NV) am nördlichen Ortsrand von Lichtenhagen
  • die Wohnbauflächen Nr. 11 und Nr. 15 (W11 u. W 15) sowie die Spielplatzfläche am südöstlichen Ortsrand von Lichtenhagen.

Für die vom Feststellungsbeschluss ausgenommenen Flächen können die Planungsziele weiter diskutiert und ein erneutes Beteiligungsverfahren mit einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen wurde gemäß Schreiben des Landkreises Rostock vom 02.01.2023 durch Fiktion gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB genehmigt.

Die fiktive Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) ortsüblich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit Ablauf des Bekanntmachungszeitraumes dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Daneben können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf den zentralen Bauleitplanserver des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/ und auf der Internetseite des Amt Warnow-West gemäß § 6 a Abs. 1 und 2 BauGB eingesehen werden.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

 

 

_________________                                                        _________________

U. Barten                                                  Siegel                                   Datum
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         20.01.2023

abzunehmen ab:        06.02.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

abgenommen am:      ……………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

Bodenordnungsverfahren Dummerstorf Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Weiterlesen Bodenordnungsverfahren Dummerstorf Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Mandatsverzicht eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Papendorf

Herr Frank Dolge hat auf eigenen Wusch den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Papendorf zum 31.12.2022 erklärt.Weiterlesen Mandatsverzicht eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Papendorf

Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ändert mit Beschluss vom 22.09.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 07.10.2020 in der Fassung vom 01.07.2022 wie folgt:

Artikel 1

Änderung der Geschäftsordnung

§ 6 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

b) Änderungsanträge zur Tagesordnung

c) Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses, über Entscheidungen nach § 6 der Hauptsatzung und über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde sowie Berichte der Ausschussvorsitzenden

d) Einwohnerfragestunde

e) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung

f) Protokollkontrolle

g) Bekanntmachung in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

h) Abwicklung der Tagesordnungspunkte

i) Schließen der Sitzung

§ 7 Abs. 6 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen werden nach Satz 2 folgende Sätze angefügt:

Fragen, Vorschläge oder Anregungen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Gemeindevertretung in derselben Sitzung behandeln will, sind nicht zugelassen. Sie sind eine spätere Sitzung zu verweisen oder schriftlich zu beantworten. Fragen, die nicht behandelt wurden, werden auf Wunsch schriftlich oder in der folgenden Sitzung beantwortet.

§ 13 Abs. 2 S. 2 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt gefasst:

Darüber hinaus wird den Gemeindevertretern zeitgleich eine Information per E-Mail über die Einstellung des Protokolls in das Ratsinformationssystem übersandt.

§ 13 Abs. 4 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt neu gefasst:

Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu billigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung der Niederschrift im Ratsinformationssystem dem Bürgermeister über den Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West schriftlich, durch E-Mail oder zur Niederschrift zu erklären. Über die Einwendungen entscheidet die Gemeindevertretung in der folgenden Sitzung. Wird einer Einwendung stattgegeben, so ist dies in der Niederschrift dieser Sitzung aufzunehmen. In der Niederschrift über die Sitzung, die die Einwendung betraf, ist ein Hinweis darauf aufzunehmen, dass in der späteren Sitzung der Gemeindevertretung einer Einwendung stattgegeben worden ist.

§ 14 Abs. 4 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird gestrichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Kritzmow, 20.12.2022

 

Uwe Barten

Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 20-071/2022-01 der Gemeindevertretung vom 01.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.653.600 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.119.400 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -465.800 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.351.300 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.429.100 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -77.800 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 250.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 648.300 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -397.600 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 535.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
280 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
360 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,11 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.493.978 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
11.458.781 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
22.835.782 EUR.

 

Kritzmow, den 01.12.2022                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 15.12.2022                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                                                                                          Bürgermeister