Jagdgenossenschaft Pölchow – Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pölchow –  Nicht Öffentlich   –

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Pölchow lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.

Ort: Gutshaus Wahrstorf, Wahrstorf, Zum Gutshof 1, 18059 Pölchow

Termin: Mittwoch, 24. Februar 2021

Zeit:  18.00 Uhr

Der Jagdgenossenschaft Pölchow gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit, der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Informationen:
Jeder anwesende Jagdgenosse weist sich durch einen Flächennachweis in Form eines Grundbuchauszuges aus.
Hierbei handelt es sich um eine Bringepflicht!
Teilnahme nur ohne Erkältungssymptome
Maskenpflicht

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Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ – Gewässerunterhaltung 2021/2022


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Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ – Gewässer- und Schöpfwerksschau 2021


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Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ – Gewässerschautermine 2021

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Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 11.01.2021 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/13-20

Funddatum: 11.12.2020

Aufbewahrung bis: 11.06.2021

Kategorie: Fahrrad

Beschreibung: 26-er Damenfahrrad, Marke: CLASSIC, Farbe: silber, fahrbereit

Fundort: Lichtenhagen-Dorf

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Bekanntmachung der Wahl der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin

Am 26.11.2020 hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung Frau Nike Czerny-Christenson als neue Stellvertretung der Gemeindewahlleitung gewählt.Weiterlesen Bekanntmachung der Wahl der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 für die Gemeinden: Elmenhorst/Lichtenhagen, Papendorf, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen, Stäbelow und Ziesendorf

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2021 in einem Betrag am 1. Juli 2021 fällig.

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Wasser- und Bodenverband „Hellbach – Conventer Niederung“ – Gewässerschau 2021

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