Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem 01.01.2018
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2018 beschlossen.
Der kommunale Anteil beträgt bei den nachfolgend genannten Gemeinden entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes.
Aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ergibt sich folgende Aufteilung für kommunalen Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2018: