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Folgende Sache wurde am 07.08.2025 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32.92-20-2025
Funddatum: 07.08.2025
Aufbewahrung bis: 07.02.2026
Kategorie: Schlüsselbund
Beschreibung: Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln, 1 Fahrradschlüssel, 1 Einkaufchip,

1 Anhänger Bär mit Karo Hose und Schal

Fundort: Elmenhorst, Nordstraße ca. 100 m vor der Einmündung zur

Hauptstraße (Höhe Wendekreis)

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 07.02.2026 bei uns anzumelden.
Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

Amt Warnow-West

Fachbereich

Bürgerdienste
Herr Gottschanderl
Schulweg 1A
18198 Kritzmow
Telefon: 038207 633 54
Fax: 038207 633 29
E-Mail: b.gottschanderl@warnow-west.de
Internet: https://www.amt-warnow-west.de

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1 000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1 000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der jährliche Bericht für das Vorjahr kann während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.6 eingesehen werden.“