Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Vollsperrung L 12 Höhe neu errichteter Kreisverkehr in 18107 Elmenhorst
Vom 31.05.2023 bis voraussichtlich 09.06.2023 erfolgt aufgrund von Bauarbeiten zur Einbindung des neuen Kreisverkehres in die Straßenführung der Landesstraße 12 eine Vollsperrung der L 12 in dem Bereich.
FB Bauverwaltung
Einschränkungen in der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
Die Bearbeitung in der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde ist zurzeit leider nur eingeschränkt mit
hoher Wartezeit möglich.
Unsere Anbindung an das Rechenzentrum ist gestört, so dass der Datenaustausch nur sehr langsam erfolgen kann.
Wir empfehlen Ihnen – soweit möglich – auf Sprechtage im nächsten Monat auszuweichen.
Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Vollsperrung Feldweg in 18107 Elmenhorst
Am 24.05.2023 von 7.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr erfolgt aufgrund von Kranarbeiten am BV Radhaus der Firma Warnowkran Kranservice GmbH aus Rostock eine Vollsperrung des Feldweges.
FB Bauverwaltung
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in (m/w/d) Außendienst Ordnungsbehörde
Das Amt Warnow-West mit Sitz in Kritzmow, Verwaltung für die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
Sachbearbeiter/in (m/w/d) Außendienst Ordnungsbehörde
Es erwartet Sie eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit für die sich stetig entwickelnden Gemeinden und das Amt mit insgesamt 17.500 Einwohnern. Sie arbeiten in einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.
Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Einhaltung der Grünflächensatzungen und der Hundehalterverordnung, Verwarnung von Verstößen, Veranlassen des Abschleppens von Fahrzeugen
- Ordnungsbehördliche Feststellungen und Dokumentationen vor Ort sowie Unterstützung bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr
- Ermittlungen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit, Überwachung der Preisauszeichnung und Firmierung, Kontrolle auf Einhaltung Ladenschlusszeit und Sonn- und Feiertagsgesetz
- Zustandskontrolle von Straßen, Wegen und Plätzen
- Feststellung, Ermittlung, Dokumentation und Nachkontrolle von Straßensondernutzungen und Straßenverschmutzungen
- Überprüfung von öffentlichen Spielplätzen
- Saisonale Überwachung der Badestellen
- Kontrolle der Mitführung des Fischereischeins und der Angelberechtigung
Wir erwarten:
- Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder einen vergleichbaren Abschluss
- Gute PC-Kenntnisse und einen sicheren Umgang mit MS-Office
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Ordnungsrecht
- Soziale Kompetenz, Belastbarkeit, zeitliche Flexibilität
- Ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- Führerschein Klasse B
Wir bieten Ihnen:
- ein sachlich befristetes Beschäftigungsverhältnis (Krankheitsvertretung) mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden
- eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA
- eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches leistungsorientiertes Entgelt
- eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
- 30 Urlaubstage im Jahr
- einen kostenlosen PKW-Stellplatz auf dem Grundstück
Haben wir Ihr Interesse für eine abwechslungsreiche Tätigkeit geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 09.06.2023, gerne auch per Mail (nur im PDF Format)
Amt Warnow-West
Frau Anette Schütt
Schulweg 1 a
18198 Kritzmow
a.schuett@warnow-west.de
Bewerbungsunterlagen werden bei uns nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bis zum Ablauf der Frist nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Bewerbungs- und Fahrkosten übernehmen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anette Schütt unter 038207/633-21.
Kritzmow, 11.05.2023
Leif Kaiser
Amtsvorsteher
Ausschreibung zur Neubesetzung der Schiedsstelle
Die Schiedsstelle des Amtes Warnow-West ist ab dem 01.01.2024 mit einer vorsitzenden Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.
Aus diesem Grund sucht das Amt Warnow-West interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Amtsbereich, die diese Ehrenämter übernehmen möchten.
Aufgabe der Schiedspersonen ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) als auch in Strafsachen. Das Ziel der Schiedstätigkeit besteht in der Herbeiführung eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen den streitenden Parteien.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig, die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Nach den Bestimmungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein,
1. wer infolge richterlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedspersonen sollen bei Amtsantritt das 25. Lebensjahr vollendet haben und in einer der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Warnow-West wohnen.
Bei Interesse an der Wahrnehmung des Ehrenamtes als Schiedsperson können Sie sich schriftlich bis zum 31.08.2023 bewerben. Ihre Bewerbungsunterlagen inkl. Lebenslauf richten Sie bitte an folgenden Kontakt:
Amt Warnow-West
Schiedsstelle / Frau Olschewski
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Weitere Informationen zu den Themen Schiedsstelle und Schiedspersonen erhalten Sie unter folgenden Links: www.schiedsamt.de oder www.bds-rostock.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Olschewski unter Telefon 038207/633-14 zur Verfügung.
Kritzmow, 10.05.2023
Leif Kaiser
Amtsvorsteher
Gemeinde Lambrechtshagen – Vollsperrung der Straße „Alt Sievershagen“ in 18069 Sievershagen
Vom 17.04.2023 bis voraussichtlich zum 31.07.2023 erfolgt aufgrund einer Fahrbahnsanierung durch die Firma Groth & Co. Bauunternehmung GmbH aus Rostock eine Vollsperrung der Straße Alt Sievershagen im vorgenannten Bereich.
Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.
FB Bauverwaltung
Straßenreinigungspflichten
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden bestehenden Pflichten der Anlieger hinweisen (Einzelheiten s. a. www.amt-warnow-west.de).
Die nachfolgend aufgeführten Straßenteile sind zu reinigen, dies umfasst auch die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge schädigen.
Straßenteile:
Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. Dies umfasst auch die Reinigung von Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel.
In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich
a) die halbe Breite von Stichstraßen und verkehrsberuhigten Straßen,
b) die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen, Bordsteinen und Bordsteinkanten.
FB Bauverwaltung
Freie Sicht nach allen Seiten
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.
Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.
Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
FB Bauverwaltung
Bericht über die im Haushaltsjahr 2022 erhaltenen Zuwendungen
Amt Warnow-West und amtsangehörige Gemeinden | |||
Bericht über die im Haushaltsjahr 2022 erhaltenen Zuwendungen | |||
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern | |||
Amt / Gemeinde | Zuwendungsgeber | Zuwendungshöhe | Zweck |
Amt Warnow-West | Spendenbox | 498,99 € | Umweltschutz |
Elmenhorst/Lichtenhagen | Bärbel Winkler | 250,00 € | Brandschutz |
Papendorf | – | – | – |
Stäbelow | Inge Boes | 100,00 € | Heimatpflege |
Pölchow | Peter und Ingeborg Hallier | 3.000,00 € | Sportförderung |
ABG Broderstorf | 750,00 € | Brandschutz | |
Kritzmow | – | – | – |
Lambrechtshagen | Autohaus Dethloff | 99,00 € | Brandschutz |
Ziesendorf | Georg Bahr | 250,50 € | Förderung Heimatgedanke |
Informationsschreiben zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) zum 01.01.2022 bezugnehmend zur Erhebung von Gebühren zur Deckung und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände (WBV)
Den Gewässerunterhaltungsverbänden sind gesetzlich bestimmte Gewässereinzugs-gebiete zugewiesen, in denen sie arbeiten. Die Finanzierung der Gewässerunter-haltungsmaßnahmen erfolgt zweistufig.
Auf der ersten Stufe heben die WBV von den Mitgliedsgemeinden Beiträge, mit denen die gesetzliche Gewässerunterhaltung (§ 39 ff. WHG, § 62 LWaG) finanziert wird. Auf der zweiten Stufe legen die Gemeinden per Umlagesatzung die WBV-Beiträge auf die Flächeneigentümer, die einen Vorteil von der Gewässerunterhaltung haben, um. Diese Umlage orientiert sich an § 40 Abs.1 Satz 3 WHG: Umlage auf die Eigentümer im Einzugsgebiet; nach § 3 GUVG M-V ist die Heranziehung der Erbbauberechtigten u.a. möglich. Die Orientierung am Einzugsgebiet bleibt dabei erhalten.
Ab dem Jahr 2015 legte die oberste Wasserbehörde nach einem Urteil des OVG M-V verstärkt Augenmerk auf die richtige Gestaltung der Verbandsgrenzen. Diese haben sich an den natürlichen Einzugsgebietsgrenzen zu orientieren. Da aber die Computertechnik und die Datenlage damals noch nicht so gut war, hat der Gesetzgeber erlaubt, bis zum 31.12.2021 die Verbandsgrenzen auf diejenigen Flurstücksgrenzen zu legen, die der Grenze der Einzugsgebiete, die zum jeweiligen Verband gehören, an nächsten liegen (§ 1a Abs. 2 GUVG M-V).
So verliefen zwar die Verbandsgrenzen immer noch z.B. quer durch eine Kommune, aber jedes Flurstück lag immer nur in einem Verbandsgebiet. Wichtig ist, dass bei der Umlage von WBV-Beiträgen auf das jeweilige Flurstück nur der Beitrag des WBV umgelegt werden darf, in dessen Verbandsgebiet das jeweilige Flurstück lag. Ein Kommune durfte also nicht die Beiträge von zwei WBV addieren und dann alles auf die Flurstücke im Gemeindegebiet verteilen – sie musste sich zwei Umlagesatzungen für die zwei Verbandsbeiträge schaffen und dann getrennt nach WBV-Gebieten umlegen.
Nach den 31.12.2021 gehen dann die Verbandsgrenzen auf die genauen Einzugs-gebietsgrenzen zurück. Damit werden ab dem 01.01.2022 Flurstücke in zwei WBV oder in drei WBV liegen.
Das hat zur Folge, dass bei der Berechnung der Verbandsumlage für diese geschnit-tenen Flurstücke zwei oder drei Umlagesatzungen anzuwenden sind und für jeden einzelnen Verband ein Gebührenbescheid durch die Gemeinde erhoben wird.
Amt Warnow-West
Gemeinde Kritzmow – Vollsperrung des Biestower Weges in 18198 Kritzmow
Der Biestower Weg in der Gemeinde Kritzmow ist für den Zeitraum der Baustelle 2. BA Satower Straße voll gesperrt. Das konkrete Fertigstellungsdatum für den 2. BA Satower Straße steht derzeit noch nicht fest.
Die Umleitungsstrecken müssen genutzt werden.
FB Bauverwaltung
Information zum Baustart des Neubaus der Sporthalle der Warnowschule Papendorf
An die Anwohner der
Rostocker Straße in der Gemeinde Pölchow
An der Ziegelei in der Gemeinde Pölchow
Holzdamm in der Gemeinde Papendorf
Sehr geehrte Anwohner/-innen,
nach einer langen Planungsphase und den umfangreichen Bemühungen zur Erlangung der notwendigen Fördermittel ist es nun soweit, dass der Neubau der dringend erforderlichen Sporthalle für die Warnowschule Papendorf starten kann.
Die Lage des Baufeldes hinter der Bahnunterführung in Papendorf erfordert es, dass große Baufahrzeuge und Transporte von großen Baumaterialien über die Rostocker Straße / An der Ziegelei / Holzdamm zum Baufeld fahren müssen. Die Durchfahrtshöhe der Bahnunterführung in Papendorf ist für diese Fahrzeuge leider nicht ausreichend.
Mit dem Baubeginn am 4. Oktober 2021 wird es deshalb zu einem zeitweise höheren Verkehrsaufkommen mit Baufahrzeugen im Rahmen der jeweiligen Bauabschnitte über diesen Straßenverlauf kommen.
Den beengten Verkehrsverhältnissen im Bereich An der Ziegelei / Holzdamm wird durch die Einrichtung einer temporären Verkehrsregelung Rechnung getragen. Um die Begegnung der großen Baufahrzeuge an den besonderen Engstellen dieses Straßenabschnittes zu unterbinden, wird eine Ampelregelung, die wochentags von Montag bis Freitag in Betrieb ist, installiert.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Juni 2023 vorgesehen.
Der für die Baumaßnahme verantwortliche Schul – und Bauhofausschuss des Amtes Warnow West ist während der Baumaßnahme Ihr Ansprechpartner. Verwenden Sie bitte zur Kontaktaufnahme die E-Mail Schulsporthalle@warnow-west.de Ihre Hinweise werden unverzüglich an die verantwortliche Bauleitung, die durch die aib Bauplanung Nord GmbH realisiert wird, weitergeleitet und in den regelmäßigen Baubesprechungen berücksichtigt.
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pölchow am Dienstag, den 28. September 2021, 19 Uhr im Gutshaus in Wahrstorf, Zum Gutshof 1 wird ein Vertreter des Schul- und Bauhofausschusses anwesend sein und für Informationen zur Verfügung stehen.
Mit diesem Projekt wird es den über 500 Schülern der Warnowschule Papendorf wieder ermöglicht, einen umfassenden und allen Anforderungen der modernen Schulbildung entsprechenden Sportunterricht durchzuführen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis für die während der Zeit der Baumaßnahme auftretenden Verkehrsbelastungen.
Ihr Schul- und Bauhofausschuss des Amtes Warnow-West