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Im Zeitraum vom 22.04.2024 bis voraussichtlich zum 29.04.2024 kommt es aufgrund von Asphaltierungsarbeiten zu Verzögerungen und Nutzungseinschränkungen, über die bestehende Baustellen- Verkehrssicherung hinaus, bei der Erreichbarkeit der Straßen Alte Ziegelei, Bekegrund, Holzdamm und Am Schulwald.
Am 22.04. und 23.04.2024 ist eine Erreichbarkeit der Straße Am Schulwald nicht möglich.
Zudem kann es zu Einschränkungen bei der Müllabfuhr kommen.

 

FB Bauverwaltung

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.
Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.
Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

 

FB Bauverwaltung

Das Amt Warnow-West mit Sitz in Kritzmow, Verwaltung für die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf sucht zum 01.09.2024 einen/eine

Sachbearbeiter/in Haushalt (m/w/d)

Es erwartet Sie eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit für die sich stetig entwickelnden Gemeinden und das Amt mit insgesamt 17.500 Einwohnern. Sie arbeiten in einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.

Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Haushaltsplanung bzw. Nachtragshaushalt

  • Mittelanmeldungen prüfen und verarbeiten
  • Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsberatungen in den politischen Ausschüssen
  • Beratungsvorlagen und Beschlussvorlagen für die zuständigen politischen Ausschüsse
  • Erstellung der Haushaltssatzungen und des Haushaltsplanes mit den gesetzlichen Mustern
  • Bekanntmachung der Haushaltssatzungen und Anzeige bei der Rechtsaufsicht

Haushaltsausführung

  • Zuarbeit zur unterjährigen Berichtserstattung
  • Beratung im Hinblick auf die laufende Haushaltsausführung (z.B. Deckungsvorschläge, Haushaltsreste)
  • überplanmäßige/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen prüfen
  • Bearbeitung der Anträge auf die Bildung von Haushaltsresten in Abstimmung mit den Bürgermeistern/innen
  • Haushaltsstatistik, Schuldenstatistik

Wir erwarten:

  • Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, Abschluss A1 oder einen vergleichbaren Abschluss, möglichst mit Berufserfahrung
  • Gute PC-Kenntnisse und einen sicheren Umgang mit MS-Office
  • Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
  • eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
  • eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches leistungsorientiertes Entgelt
  • eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
  • 30 Urlaubstage im Jahr
  • einen kostenlosen PKW-Stellplatz auf dem Grundstück
  • umfangreiche Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung

Haben wir Ihr Interesse für eine abwechslungsreiche Tätigkeit geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 17.05.2024, gerne auch per Mail (nur im PDF Format)

Amt Warnow-West
Frau Anette Schütt
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
a.schuett@warnow-west.de

Bewerbungsunterlagen werden bei uns nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bis zum Ablauf der Frist nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Bewerbungs- und Fahrkosten übernehmen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anette Schütt unter 038207/633-21.

Kritzmow, 25.03.2024

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Vom 13.03.2024 bis voraussichtlich zum 17.05.2024 erfolgt aufgrund von Straßenbaumaßnahmen der Firma TEK GmbH aus Papendorf eine Vollsperrung der Straße „Alte Ziegelei“ und „Holzdamm“.

Bis an den Baubereich kann von beiden Seiten herangefahren werden.

FB Bauverwaltung

In der Gemeinde Stäbelow ist in diversen Straßenbereichen die Straßenbeleuchtung zum Teil ausgefallen oder komplett außer Betrieb.

Hiervon betroffen sind in Stäbelow, WG Lütt Eck, Vogelkirschenweg und Kindergartenweg sowie in Wilsen der Kritzmower Weg und die Häusler Reihe.

Die Prüfung der Anlagen hat ergeben, dass es sich um Kabelfehler handelt, die umfangreich lokalisiert und repariert werden müssen. Es ist ein zeitintensives Vorhaben, das zudem wetterabhängig ist. Die Reparatur erfolgt abschnittsweise nach Einmessung der Fehlerquellen.

Wir bitten um Verständnis.

FB Bauverwaltung

In der Gemeinde Kritzmow ist im Bereich Grasmückenweg, z. T. auch im Schwarzerlenweg sowie weiterhin im Amselweg die Straßenbeleuchtung zum Teil ausgefallen oder komplett außer Betrieb.

Die Prüfung der Anlagen hat ergeben, dass es sich um Kabelfehler handelt, die umfangreich lokalisiert und repariert werden müssen. Es ist ein zeitintensives Vorhaben, das zudem wetterabhängig ist. Die Reparatur erfolgt nach Einmessung der Fehlerquellen.

Wir bitten um Verständnis.

FB Bauverwaltung

Gemeinde Papendorf – Bekanntmachung zur Baumaßnahme Einbau einer Löschwasserzisterne und damit verbundene Verkehrsraumeinschränkungen im Bereich Bushaltestelle/Buswendebereich In der Seekoppel in 18059 Sildemow

Im Zeitraum vom 05.02.2024, 7.00 Uhr bis voraussichtlich zum 29.03.2024, 16.00 Uhr kommt es aufgrund von Bauarbeiten der Firma EST Eggebrecht Straßen- und Tiefbau zu Verkehrsraumeinschränkungen des vorgenannten Bereiches.

Das Busunternehmen Rebus ist informiert und wird im Zeitraum der Winterferien (05.02.24 – 16.02.24) den Linienverkehr umleiten. Mit Beginn der Schulzeit (19.02.24) ist die Wendeschleife für Schul- und Linienverkehr wieder voll nutzbar.

FB Bauverwaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Die bis zu diesem Zeitpunkt beantragten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2024 stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

Dokumentenart Gültigkeit unter 24 Jahren Bearbeitungszeit Preis
Personalausweis 6 Jahre ca. 3 Wochen 22,80 €
Reisepass 6 Jahre ca. 5 Wochen 37,50 €
Express-Reisepass 6 Jahre ca. 4-5 Tage 69,50 €

Wir bitten aufgrund der längeren Lieferzeiten um rechtzeitige Beantragung neuer Dokumente für Ihre Kinder.

Welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen, entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Amt Warnow-West
Ausweis-, Pass- und Meldewesen

Im Zeitraum vom 06.11.2023 bis voraussichtlich zum 31.05.2024 kommt es aufgrund von Straßenbauarbeiten zu Nutzungseinschränkungen und größtenteils Vollsperrung der Gemeindestraße Alte Ziegelei in Papendorf.

Die Firma TEK Tief-, Erd- und Kulturbau GmbH Rostock realisiert in diesem Zeitraum im Auftrag der Gemeinde Papendorf das Bauvorhaben „Ausbau der Gemeindestraße Alte Ziegelei in Papendorf“. Die Sanierung umfasst die Erneuerung der Fahrbahn auf einer Länge von circa 200 m einschließlich des Gehweges entlang der Mauer des Landschaftsparks bis zur „Villa“ Papendorf. Zu dem Bauvorhaben gehört ebenfalls der Ausbau des Knotenpunktes Holzdamm / Bekegrund sowie die Instandsetzung der Fahrbahn unter der Eisenbahnüberführung Dorfstraße bis zur Einmündung „Am Schulwald“. Zusätzlich werden Entwässerungsanlagen hergestellt und eine Beleuchtungsanlage entlang des Gehweges errichtet.

Eine Umleitungstrecke wird ausgewiesen.

Für Fragen rund um das Bauvorhaben wenden Sie sich an:

Robert Gellert, Sachbearbeiter Bauverwaltung
Telefon: 038207 633-47
E-Mail: r.gellert@warnow-west.de

Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung sowie der Verwendung der Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§ 99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V.

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die so genannte Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Durch die Leitweg-ID ist jede öffentliche Stelle (Rechnungsempfänger) eindeutig identifizierbar und verifiziert.
Die Leitweg-ID erhalten Sie vom jeweiligen Rechnungsempfänger und sie muss in der Rechnung angegeben werden.

Die Leitweg-IDs (inklusive Prüfziffer) des Amtes Warnow-West sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:

Amt 13 0 72 963-K000-54
Elmenhorst/Lichtenhagen 13 0 72 030-K000-55
Papendorf 13 0 72 077-K000-72
Stäbelow 13 0 72 098-K000-28
Pölchow 13 0 72 080-K000-38
Kritzmow 13 0 72 057-K000-40
Lambrechtshagen 13 0 72 064-K000-90
Ziesendorf 13 0 72 121-K000-26

Schulen des Amtes:

Warnowschule Papendorf 13 0 72 963-K001-51
Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow 13 0 72 963-K002-48