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Nr.45/24  | 24.07.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Das Straßenbauamt Stralsund plant, die Fahrbahndecke des Autobahnzubringers Rostock-West (Bundesstraße 103) zwischen der A 20 und der Anschlussstelle Kritzmow zu sanieren. In Vorbereitung der Baumaßnahme werden ab Montag, 29. Juli 2024, in dem Abschnitt die nördlichen und südlichen Mittelstreifenüberfahrten hergestellt.

Während der vorbereitenden Arbeiten steht für den Verkehr auf der B 103 ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung. Zusätzlich ist es in Abstimmung mit der Autobahn GmbH des Bundes aus Sicherheitsgründen erforderlich, die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 zu sperren. Der Verkehr wird über die Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan zurück zur B 103 umgeleitet. An der Anschlussstelle Bad Doberan wird eine Ampelanlage mit Vorrang für den Autobahnverkehr installiert, um einen bestmöglichen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Die vorbereitenden Arbeiten dauern circa vier Wochen an.

Über den anschließenden, weiteren Bauablauf wird das Straßenbauamt Stralsund in einer gesonderten Pressemitteilung informieren.

Nr.43/24  | 16.07.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund
An der Rostocker Stadtautobahn (Bundesstraße 103) kann die Instandsetzung der Anschlussstelle Reutershagen früher abgeschlossen werden als geplant. Bereits am morgigen Mittwoch, 17. Juli 2024, erfolgt hier im Laufe des Abends die Verkehrsfreigabe. Dann werden an der Anschlussstelle Reutershagen wieder Auf- und Abfahrten von sowie in Richtung Zoo möglich sein.

Zwischen der Anschlussstelle Reutershagen und dem Schutower Kreuz erfolgt in den kommenden beiden Wochen noch der Rückbau der sogenannten Mittelstreifenüberfahrten. Hintergrund: Für die Sanierung der Fahrbahnen in diesem Abschnitt waren die Mittelschutzplanken abgebaut und Fahrbahnübergänge angelegt worden, damit der Verkehr während der Bauarbeiten in beide Richtungen fließen konnte. Beim Rückbau dieser Überfahrten sind nur geringe Auswirkungen auf den Verkehr zu erwarten, da während der Durchführung stets ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen wird.

Im nächsten Bauabschnitt auf der B 103 erfolgt die Erneuerung der Fahrbahnen zwischen der Autobahn A 20 und der Anschlussstelle Kritzmow. Das Straßenbauamt Stralsund wird dazu in den kommenden Tagen in einer gesonderten Pressemitteilung informieren.

 

 

Nr.33/24  | 24.06.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Die Fertigstellung des Radweges an der Landesstraße 13 zwischen Ziesendorf und Schwaan (Landkreis Rostock) soll nach aktuellem Stand voraussichtlich Ende Juli erfolgen. Damit verschiebt sich der zuletzt genannte Fertigstellungstermin um vier Wochen.

Ursächlich für die verlängerte Bauzeit sind verschiedene Herausforderungen, die das Bauunternehmen auf dem knapp sechs Kilometer langen Streckenabschnitt bisher meistern musste. So wurde unter anderem im Bereich der Haltestelle Ziesendorf eine illegale Mülldeponie gefunden, die zunächst fachgerecht abgetragen werden musste.

Zum Schutz der Bäume und des Radweges wurde zudem entschieden, zusätzliche Wurzelschutzfolien zu verbauen. Der Einbau dieser Folien musste mit den vorhandenen Telekommunikationsanlagen in Einklang gebracht werden. Ebenso haben die Starkregenereignisse der vergangenen Wochen den Baubetrieb beeinflusst. Darüber hinaus ist der Einbau der Entwässerungsanlagen am Radweg zeit- und planungsintensiver als angenommen.

Aktuell ist der Asphalteinbau in der ersten Juliwoche vorgesehen. Anschließend werden die Randbefestigungen hergestellt und Entwässerungsanlagen installiert. Ende Juli soll der Radweg für den Fahrradverkehr freigegeben werden.

Das Straßenbauamt Stralsund lässt in Kritzmow (Landkreis Rostock) im Bereich der Kreuzung Schulweg – Satower Straße – Biestower Weg eine neue Ampelanlage installieren. Die bisherige Fußgängerampel soll durch eine größere Ampelanlage mit Fußgängerüberweg ersetzt werden, die den Fahrzeugverkehr aus allen vier Richtungen berücksichtigt. Somit wird an jeder der kreuzenden Straßen ein Signalgeber stehen, der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr regelt.

Die ersten Arbeiten dazu haben am Montag, 10. Juni, begonnen und sind voraussichtlich Ende Juli beendet. Die Landesstraße 10 bleibt während der Baumaßnahme einspurig befahrbar. Der Verkehr wird über eine Baustellenampel geregelt. Die Einmündung Schulweg wird für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme gesperrt. Hier wird der Kreuzungsbereich verbreitert, grundhaft ausgebaut und erhält dazu eine neue Asphaltschicht.
Während der Arbeiten wird der Verkehr aus Richtung Kritzmow durch das Rostocker Stadtgebiet über die Satower Straße in die Rennbahnallee auf den Tannenweg vorbei an Groß Schwaß in Richtung Kritzmow und umgekehrt geführt.

Die Neugestaltung des Kreuzungsbereiches dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierfür investieren das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landkreis Rostock rund 270.000 Euro. Die Baumaßnahme wird von dem Straßenbauunternehmen ASA- Bau GmbH und dem Lichtsignalanlagenunternehmen Swarco GmbH ausgeführt.

Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung.

 

Landesamt für Straßenbau und Verkehr / Pressemeldung

Nr.30/24  | 11.06.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

In der Zeit vom 10.06.2024, 7.00 Uhr bis voraussichtlich zum 02.08.2024, 16.00 Uhr kommt es zur Vollsperrung des Hohlwegs von „Dorfstraße“ bis „Am Berg“.

Die Firma TEK GmbH aus Papendorf führt dort Straßenbauarbeiten aus.

Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

In der Zeit vom 10.06.2024, 8.00 Uhr bis voraussichtlich zum 21.07.2024, 17.00 Uhr kommt es zur Vollsperrung des Schulweges von der Satower Straße (L10) aus.

Die Firma ASA Bau GmbH & Co. KG aus Neubukow realisiert dort eine Straßenbaumaßnahme im grundhaften Ausbau mit Montage einer LSA.

Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.
Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.
Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

 

FB Bauverwaltung

In der Gemeinde Stäbelow ist in diversen Straßenbereichen die Straßenbeleuchtung zum Teil ausgefallen oder komplett außer Betrieb.

Hiervon betroffen sind in Stäbelow, WG Lütt Eck, Vogelkirschenweg und Kindergartenweg sowie in Wilsen der Kritzmower Weg und die Häusler Reihe.

Die Prüfung der Anlagen hat ergeben, dass es sich um Kabelfehler handelt, die umfangreich lokalisiert und repariert werden müssen. Es ist ein zeitintensives Vorhaben, das zudem wetterabhängig ist. Die Reparatur erfolgt abschnittsweise nach Einmessung der Fehlerquellen.

Wir bitten um Verständnis.

FB Bauverwaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Die bis zu diesem Zeitpunkt beantragten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2024 stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

Dokumentenart Gültigkeit unter 24 Jahren Bearbeitungszeit Preis
Personalausweis 6 Jahre ca. 3 Wochen 22,80 €
Reisepass 6 Jahre ca. 5 Wochen 37,50 €
Express-Reisepass 6 Jahre ca. 4-5 Tage 69,50 €

Wir bitten aufgrund der längeren Lieferzeiten um rechtzeitige Beantragung neuer Dokumente für Ihre Kinder.

Welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen, entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Amt Warnow-West
Ausweis-, Pass- und Meldewesen

Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung sowie der Verwendung der Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§ 99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V.

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die so genannte Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Durch die Leitweg-ID ist jede öffentliche Stelle (Rechnungsempfänger) eindeutig identifizierbar und verifiziert.
Die Leitweg-ID erhalten Sie vom jeweiligen Rechnungsempfänger und sie muss in der Rechnung angegeben werden.

Die Leitweg-IDs (inklusive Prüfziffer) des Amtes Warnow-West sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:

Amt 13 0 72 963-K000-54
Elmenhorst/Lichtenhagen 13 0 72 030-K000-55
Papendorf 13 0 72 077-K000-72
Stäbelow 13 0 72 098-K000-28
Pölchow 13 0 72 080-K000-38
Kritzmow 13 0 72 057-K000-40
Lambrechtshagen 13 0 72 064-K000-90
Ziesendorf 13 0 72 121-K000-26

Schulen des Amtes:

Warnowschule Papendorf 13 0 72 963-K001-51
Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow 13 0 72 963-K002-48