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Regressarbeiten schreiten voran
Nr.66/25  | 30.07.2025  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Auf der Bundesstraße 103 schreiten die Regressarbeiten zwischen Kritzmow (Landkreis Rostock) und der Autobahn A 20 voran. Die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 ist wieder frei. Am morgigen Donnerstag, 31. Juli 2025, wird im Laufe des Vormittages auch die Anschlussstelle Kritzmow an der B 103 wieder geöffnet.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Pressemitteilung vom 14. Juli 2025.

Durchführung vom 18. August bis voraussichtlich Ende Oktober 2025
Nr.62/25  | 25.07.2025  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Das Straßenbauamt Stralsund plant, auf der Bundesstraße 103 die Fahrbahn zwischen Kritzmow und Rostock zu erneuern. Die Arbeiten beginnen am Montag, 18. August 2025, mit dem Aufbau der Verkehrssicherung und dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2025 an.

Der Verkehr kann während der Arbeiten weiter auf der B 103 fließen: Es steht immer eine Fahrspur je Fahrtrichtung zur Verfügung.

Die Anschlussstellen Kritzmow und Rostock-Reutershagen/Südstadt/Zoo wurden bereits saniert und sind nicht beeinträchtigt.

Die Arbeiten werden durch die Georg Koch GmbH aus Malchin ausgeführt. Die Kosten betragen circa 3,1 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.

Nach Abschluss der Arbeiten ist der gesamte Autobahnzubringer Rostock-West inklusive Rostocker Stadtautobahn bis zum Stadtteil Lütten Klein erneuert. In den vergangenen Jahren sind bereits die Abschnitte Autobahn – Kritzmow, Reutershagen – Schutow, Schutow – Evershagen und Evershagen – Lütten Klein saniert worden.

Ortsumgehung stärkt Mobilität und steigert Verkehrssicherheit

Im April dieses Jahres wurde bereits der erste größere Streckenabschnitt freigegeben. © strassen-mv.de

Im April dieses Jahres wurde bereits der erste größere Streckenabschnitt freigegeben. © strassen-mv.de
Nr.58/25  | 18.07.2025  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute die neue Ortsumgehung Elmenhorst an der Landesstraße 12 offiziell für den Verkehr freigegeben.

„Die neue Verbindung wird den Durchgangsverkehr in Elmenhorst reduzieren und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger spürbar verbessern. Gleichzeitig schafft sie leistungsfähigere Verkehrsverbindungen für Pendler, Wirtschaft und Tourismus in und um Rostock“, betonte Staatssekretärin Jesse. „Damit setzen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein für mehr Sicherheit und bessere Mobilität in der Region.“

Die Ortsumgehung Elmenhorst wurde in mehreren Bauabschnitten realisiert. Nach dem Spatenstich im November 2022 erfolgte zunächst die Anbindung der Mecklenburger Allee an die Ortslage Elmenhorst, die im Juli 2023 termingerecht fertiggestellt wurde. Es folgten die Freigabe der Brücke über den Steinbecker Weg im September 2024, der Kreisverkehr an der Kreisstraße DBR 10 im Januar 2025 sowie der erste größere Streckenabschnitt im April dieses Jahres.

Heute wurde nun der verbleibende Abschnitt offiziell freigegeben. Ab Montagmorgen (21. Juli) wird der Verkehr über die gesamte rund 4,7 Kilometer lange Ortsumgehung geführt. Im Rahmen des Sommerfestes der Gemeinde konnten Interessierte die Strecke vorab zu Fuß oder per Rad erkunden.

Neben klassischen Straßenbaumaßnahmen wurden im Rahmen des Vorhabens auch umfangreiche archäologische Untersuchungen und Kampfmittelsondierungen durchgeführt. Dabei traten bedeutende Funde aus der Jungbronzezeit (1300–800 v. Chr.) und der Römischen Kaiserzeit (0–400 n. Chr.) zutage. Zusätzlich mussten Flakstellungen und Nebelanlagen aus dem Zweiten Weltkrieg fachgerecht untersucht und gesichert werden.

Die Neubaustrecke umfasst drei Kreisverkehre, ein Brückenbauwerk, zwei Fledermausschutzwände, zwei Regenrückhaltebecken sowie naturschutzfachliche Begleitmaßnahmen und neue Führungen für den Fuß- und Radverkehr. Die Baukosten belaufen sich auf rund 21,2 Millionen Euro und werden vollständig vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragen.

„Ich danke allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis, ihre Geduld und ihre Rücksichtnahme während der Bauzeit. Dank dieser Kooperation konnte das Projekt erfolgreich umgesetzt werden“, betonte Staatssekretärin Jesse. „Ich wünsche allen eine stets sichere und unfallfreie Fahrt.“

Im nun freigegebenen Abschnitt erfolgen bis Ende des Jahres noch letzte Arbeiten – unter anderem werden Bushaltestellen errichtet und zwei Kleingewässer fertiggestellt. Punktuell kann es dabei auch zu temporären Verkehrseinschränkungen kommen.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Maßnahme finden Sie hier: www.strassen-mv.de/de/projekte/bau/ortsumgehung-elmenhorst/.

Nr.55/25  | 14.07.2025  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Seit Montag, 14. Juli, laufen die Vorbereitungen für die Regressarbeiten auf dem Autobahnzubringer zwischen Rostock und der A 20 (Landkreis Rostock). Zunächst platziert das Verkehrssicherungsunternehmen die Sicherheitsbaken und Umleitungsschilder für die Bauphase. Damit werden ab dem 14. Juli die bereits angekündigten Umleitungen und Einschränkungen nach und nach in Betrieb genommen.

Dies betrifft die Anschlussstelle Kritzmow sowie die Ausfahrt Rostock-West der Autobahn 20 aus Stettin kommend.

Während der Bauarbeiten kann der Verkehr auf der B 103 zwischen Kritzmow und Autobahn stets mindestens über eine Fahrspur je Fahrtrichtung weiter fließen. An der Anschlussstelle Kritzmow wird es allerdings nicht möglich sein, aus Richtung Rostock-Warnemünde kommend von der B 103 nach Kritzmow abzufahren oder von Kritzmow auf die B 103 in Richtung Autobahn einzufahren.

Zwei Umleitungen werden für die Anschlussstelle Kritzmow ausgeschildert:

– über die A 20, Anschlussstelle Rostock-Südstadt, Niendorf (L 132), Rostock Südring (L 132) und Satower Straße (L 10),

– ab Kritzmow über Clausdorf (L 10) bis zur Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan (L 13).

Zusätzlich ist es in Abstimmung mit der Autobahn GmbH des Bundes aus Sicherheitsgründen erforderlich, die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 zu sperren. Der Verkehr wird hier über die Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan zurück zur B 103 umgeleitet.

Weitere Informationen zur Baumaßnahme enthält die Pressemitteilung vom 7. Juli 2025.

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner von Sievershagen,

ab Dienstag, den 15.07.2025, bis voraussichtlich zum Donnerstag, den 31.07.2025, wird es zu Einschränkungen auf der Fahrbahn der Gemeindestraße „Alt Sievershagen“ in Höhe der Einfahrt „Mc Donalds“ kommen.

Die Bauarbeiten werden zeitnah erforderlich, weil Fahrbahnschäden, unbekannter Ursache, aufgetreten sind.
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme soll die Ursache geklärt und die Schäden beseitigt werden.

FB Bauverwaltung

Im Rahmen der Dauerausstellung des Rostocker Zoo im Amt Warnow-West fand in der vergangenen Woche ein Bilderwechsel statt.

Während Ihres Aufenthaltes im Amt haben die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, die Ausstellung der Rostocker Zootografen „Lustige Moment – Aufnahmen im Zoo“ zu betrachten.

Mit dem 1. Mai 2025 ist eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Dokumenten wie Reisepässen und Personalausweisen in Kraft getreten:
Passbilder dürfen künftig nur noch digital erstellt und sicher an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Gedruckte Passbilder auf Papier sind nicht mehr zulässig.

Hintergrund der Änderung
Die neue Regelung hat das Ziel, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen sowie Manipulationen zu verhindern.
Digitale Passbilder können entweder direkt in der Behörde oder bei zertifizierten Fotografen sowie Dienstleistern wie Drogeriemärkten erstellt werden. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt über das sogenannte E-Passfoto-System.

Aktueller Stand im Amt Warnow-West (Stand: 19.06.2025)

Bilderfassungssystem PointID

Das System „PointID“ steht für Sie in unserem Foyer für die Erstellung eines digitalen Passbildes bereit.

E-Passfoto-System der Fotografen     
Das sogenannte „Fotocloud“-System ist funktionsfähig. Über dieses System können zertifizierte Fotostudios (alfo-passbild.com) sowie die Drogeriekette DM Passbilder erstellen und via QR-Code direkt an das Einwohnermeldeamt übermitteln. Der Abruf der Bilder sowie die Integration in die Antragssoftware ist problemlos möglich.

Neuer Service: Dokumentenversand nach Hause

Seit dem 01.05.2025 besteht zudem die Möglichkeit, Personalausweise und Reisepässe, die von der Bundesdruckerei produziert wurden, direkt nach Hause liefern zu lassen. Das erspart den Abholungstermin beim Einwohnermeldeamt. Der Versand erfolgt per Post und kostet 15 EUR.
Die Zustellung setzt eine persönliche Übergabe mit Identitätsnachweis voraus (ein gültiger Ausweis oder Pass ist erforderlich). Bitte beachten Sie, dass das bisherige Ausweisdokument bereits bei der Antragstellung entwertet oder einbehalten wird.
Wird die betreffende Person nicht angetroffen, wird das neue Dokument in eine nahegelegene Postfiliale weitergeleitet. Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen keine Abholung, wird das Dokument an das Einwohnermeldeamt geschickt. Bei Abholung im Einwohnermeldeamt nach nicht erfolgreicher Zustellung zu Hause und fehlender Entgegennahme in der Postagentur erfolgt keine Erstattung der 15 EUR Liefergebühr.

In der Zeit vom 19.06.2025 bis voraussichtlich zum 28.07.2025 kommt es zur Vollsperrung der Straße Zu den Tannen Nr. 8-16.

Die Firma Köhler Bau GmbH & Co. KG aus Dummerstorf führt dort im Auftrag der Nordwasser GmbH Arbeiten zur Herstellung eines neuen Kanals und neuer Trinkwasserhausanschlüsse aus.

Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zu Ihrer Information finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Steuern des Amtes Warnow-West

Information von rebus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bestimmt schon bekannt wird die K 12 zwischen Klein Schwaß und Groß Schwaß grundhaft saniert. Bis zum 02.05.25 werden keine Änderungen vorgenommen. Ab Montag, den 05.05.25 sind die Arbeiten soweit fortgeschritten, dass sich Änderungen im Schul- und Linienverkehr auf den Linien 102, 109 und 137 ergeben. Die Bedienung Groß Schwaß entfällt vollsperrungsbedingt. Zur Sicherstellung des Schulweges für die Grundschüler Groß Schwaß zur Grundschule Kritzmow wird an Schultagen ein Shuttlebus fahren. Dieser fährt ab der Haltestelle Groß Schwaß über den Landweg – Zubringer zur Grundschule Kritzmow. Die angegebenen Rückfahrten erfolgen auf gleicher Weise. Anbei finden Sie die entsprechenden Informationen zur Übermittlung an die Schüler und Eltern. Für alle weiteren Orte entstehen keine Änderungen im Linienverkehr.

Wichtig ist, das bis zur Fertigstellung der K 12 von Klein Schwaß bis Einschließlich Kreuzung K 12 Groß Schwaß (Bahnübergang) kein ÖPNV Groß Schwaß bedienen wird. Bis Freigebe des genannten Abschnittes werden die Grundschüler an Schultagen per Shuttle befördert, das gilt auch, wenn der Bereich im neuen Schuljahr ab 08.09.25 noch gesperrt sein sollte. Wir bitten daher alle Eltern, rechtzeitig vor Ende der Sommerferien, ca. 2 Wochen vorher, sich unter www.rebus.de , unter Verkehrsmeldungen sich nach den Bautenstand und daraus resultierenden Schul- und Linienverkehr ab 08.09.25 zu erkundigen.

Fahrpläne gültig ab 05.05.2025:

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden bestehenden Pflichten der Anlieger hinweisen (Einzelheiten s. a. www.amt-warnow-west.de).

Die nachfolgend aufgeführten Straßenteile sind zu reinigen, dies umfasst auch die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge schädigen.

Straßenteile:
Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. Dies umfasst auch die Reinigung von Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel.

In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich
a) die halbe Breite von Stichstraßen und verkehrsberuhigten Straßen,
b) die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen, Bordsteinen und Bordsteinkanten.

FB Bauverwaltung

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.

Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.

Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.

Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.

Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.

Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

FB Bauverwaltung

In der Zeit vom 07.04.2025 bis voraussichtlich zum 31.12.2025 kommt es zur Vollsperrung der Kreisstraße 12, Ortslage Klein Schwaß.

Die Firma STRABAG AG führt dort einen grundhaften Ausbau durch. Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden. Bitte zur Baumaßname die Anliegerinformation der Firma STRABAG beachten.

FB Bauverwaltung

Im Auftrag des Landkreises Rostock führen wir die Arbeiten an der o.g. Baumaßnahme durch.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in 4 Teilabschnitten unter Vollsperrung in Anlehnung an den unten dargestellten Übersichtsplan.

Der Baubeginn ist für Anfang April geplant, die Bauarbeiten werden bis Ende des Jahres andauern.

Im 1. Bauabschnitt wird der Bereich zwischen Einmündung Wilsener Straße und Am Bauernteich gesperrt. Die weiteren Teilbauabschnitte werden im Anschluss durchgeführt.

Umleitungsstrecken sind für die Bauabschnitte ausgewiesen. Wir sind bestrebt zu gewährleisten, dass Sie als Anwohner weiterhin Ihre Grundstücke erreichen können. Jedoch können trotzdem Einschränkungen, Beeinträchtigungen und ggf. auch längere Wartezeiten infolge der Bautätigkeit nicht ausgeschlossen werden. Über weitere Teilsperrungen der Grundstückszufahrten werden wir Sie gesondert informieren.

Als Ansprechpartner vor Ort steht Ihnen unser Polier Herr Möller zur Verfügung.

Für die auftretenden Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

STRABAG AG
Gruppe Straßenbau Rostock
An der Jägerbäk 8
18069 Rostock

Die neue Grundsteuer tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Es ist beabsichtigt, die neuen Hebesätze bis zum 30. Juni 2025 zu beschließen und danach die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Es liegt momentan noch kein ausreichender Datenstand vor, um die aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 berechnen zu können. Von „Aufkommensneutralität“ wird gesprochen, wenn sich am gesamten Grundsteueraufkommen der Gemeinde nichts ändert. Leider kann dies nicht für jedes einzelne Grundstück gewährleistet werden. Zahlungen für die Grundsteuer 2025 müssen erst mit Vorliegen des neuen Grundsteuerbescheides geleistet werden.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird in den nächsten Wochen unter Einsatz aller personellen Kapazitäten realisiert. Dies führt dazu, dass die Beantwortung und Bearbeitung anderer steuerlicher Anliegen mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist. Seien Sie versichert, dass wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten werden. Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen Abstand zu nehmen.

Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung sowie der Verwendung der Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§ 99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V.

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die so genannte Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Durch die Leitweg-ID ist jede öffentliche Stelle (Rechnungsempfänger) eindeutig identifizierbar und verifiziert.
Die Leitweg-ID erhalten Sie vom jeweiligen Rechnungsempfänger und sie muss in der Rechnung angegeben werden.

Die Leitweg-IDs (inklusive Prüfziffer) des Amtes Warnow-West sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:

Amt 13 0 72 963-K000-54
Elmenhorst/Lichtenhagen 13 0 72 030-K000-55
Papendorf 13 0 72 077-K000-72
Stäbelow 13 0 72 098-K000-28
Pölchow 13 0 72 080-K000-38
Kritzmow 13 0 72 057-K000-40
Lambrechtshagen 13 0 72 064-K000-90
Ziesendorf 13 0 72 121-K000-26

Schulen des Amtes:

Warnowschule Papendorf 13 0 72 963-K001-51
Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow 13 0 72 963-K002-48