Die Gemeindewahlleiterin
Mandatsverzicht eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Kritzmow
Frau Diana Handy hat am 18.10.2016 den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Kritzmow erklärt.
Die Gemeindewahlleiterin
Mandatsverzicht eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Kritzmow
Frau Diana Handy hat am 18.10.2016 den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Kritzmow erklärt.
Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen
Bebauungsplan Nr. 26.1 – 2. Änderung
Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen in der Sitzung am 06.10.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26.1 – 2. Änderung – Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen – und der Entwurf der Begründung liegen
vom 04.11.2016 bis zum 04.12.2016
im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bekanntmachung des Amtes Warnow- West
Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Finanzverwaltung/ Steuern des Amtes Warnow-West für die Gemeinde Papendorf über die öffentliche Zustellung von Bescheiden zur Grundsteuer B.
Die an Herrn/ Frau Andreas und Eva Rudolph gerichteten Bescheide vom 15.10.2014, 08.01.2015 und 06.01.2016 über Grundsteuer B, Kassenzeichen: 30/8009010179 werden hiermit gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern öffentlich zugestellt.
Der derzeitige Aufenthaltsort der Adressaten ist unbekannt.
Die letzte bekannte Anschrift der o. g. Bescheidempfänger lautet: Kösters Hof 7, 18059 Rostock.
Das Schriftstück kann in den Räumen des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow Zimmer 2.1 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Die Einsichtnahme kann nur durch den Eigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen. Erfolgt die Einsichtnahme durch eine Bevollmächtigte Person, ist eine beglaubigte Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.
Der Lauf der Frist zur Äußerung beginnt mit der erfolgten öffentlichen Zustellung.
Die Bescheide über die Grundsteuer B gelten als zugestellt, wenn seit dieser Bekanntmachung ein Monat vergangen ist.
J. Weber
Sachbearbeiterin
Finanzverwaltung
Gemeinde Papendorf
– Der Bürgermeister-
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellung für den Bau einer Fußgänger-/ Radwegebrücke über die Warnow im Bereich der Verweileinrichtung an der Warnow in der Gemeinde Papendorf und der Ziegelwiese mit Wegeverbindung zur Ortslage Niex in der Gemeinde Dummerstorf sowie externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemarkung Rothenmoor, Gemeinde Dahmen
hier: Planänderung
Aufgrund des Beschlusses in der Gemeindevertretersitzung am 13. September 2016 wurden die kommunalen Anteile in der Gemeinde Ziesendorf rückwirkend zum 1. Juli 2016 wie folgt festgesetzt:
Öffentliche Bekanntmachung
der Beschlüsse der Gemeindevertretung Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 (Nr. 68-12/16) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 70-12/16) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2016 den Jahresabschluss 2012 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2012 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Klaus Zeplien
Bürgermeister