Gemeinde Kritzmow – B-Plan Nr. 20

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Kritzmow öffentlich bekannt gemacht werden
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

B-Plan Nr. 20 der Gemeinde Kritzmow

hier:      Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. §§ 3 (2), 4a(3) BauGB)

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 26.08.2014 die zum Planentwurf vom 15.04.2014 eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Im Ergebnis wurde der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 vom 06.08.2014 gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Dabei wurde als neues Planungsziel des B-Plans Nr. 20 die Ausweisung eines Mischgebietes festgelegt und der Geltungsbereich auf die Flurstücke 60, 61/2, 61/4, 61/6 der Gemarkung Kritzmow, Flur 1 ausgedehnt (Einbeziehung der Wohngrundstücke Satower Straße 42, 42a). Die Bezeichnung des Plangebietes wurde geändert in „Mischgebiet am Karauschensoll“

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