Amt – Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014

1. Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023),     geändert durch Gesetz vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Europawahl 2014
unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und
Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über

a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an den Wahlen
nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen, sowie

b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach
Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit
von  Stimmen

als repräsentative Bundesstatistiken erstellt.

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahl    berechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler     umfassen

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Amt – Bekanntmachung Eröffnungsbilanz des Amtes zum 01.01.2012

Bekanntmachung des Amtes Warnow-West
über die Eröffnungsbilanz des Amtes Warnow-West zum 01.01.2012

Die Eröffnungsbilanz des Amtes Warnow-West zum 01.01.2012 wurde durch den Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschlossen und wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen sowie mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a in Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Bodenordnungsverfahren „Damm-Reez“

Flurneuordnungsbehörde

Az.: 30a/5433.3-2-51-0078

Bodenordnungsverfahren: „Damm-Reez“
Gemeinde Dummerstorf
Landkreis Rostock

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Gemeindewahlbehörde – Korrektur zur Bekanntmachung vom 27.03.2014

Gemeindewahlbehörde

Europawahl am 25. Mai 2014

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches Warnow-West, vom 22. bis 25. Mai 2014 findet in der Europäischen Union die 8. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 25. Mai 2014.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedsstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

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Gemeindewahlbehörde – Recht auf Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Einteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament, des Kreistages des Landkreises Rostock, der Gemeindevertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf am 25. Mai 2014

1. Die gemeinsamen Wählerverzeichnisse zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf werden in der Zeit vom 05. bis 09. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, Zimmer 2.14 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei zu erreichen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten der Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 5 des Landesmeldegesetzes eingetragen ist. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

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Gemeindewahlbehörde – zugelassene Wahlvorschläge in der Gemeinde Ziesendorf

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf am 25. Mai 2014 zuzulassen.

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Gemeindewahlbehörde – zugelassene Wahlvorschläge in der Gemeinde Stäbelow

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow am 25. Mai 2014 zuzulassen.

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Gemeindewahlbehörde – zugelassene Wahlvorschläge in der Gemeinde Pölchow

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow am 25. Mai 2014 zuzulassen.

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Gemeindewahlbehörde – zugelassene Wahlvorschläge in der Gemeinde Papendorf

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf am 25. Mai 2014 zuzulassen.

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Gemeindewahlbehörde – zugelassene Wahlvorschläge in der Gemeinde Lambrechtshagen

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen am 25. Mai 2014 zuzulassen.

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Gemeindewahlbehörde – zugelassene Wahlvorschläge in der Gemeinde Kritzmow

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow am 25. Mai 2014 zuzulassen.

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Gemeindewahlbehörde – zugelassene Wahlvorschläge in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen am 25. Mai 2014 zuzulassen.

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Amt – Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in der Kindertagesstätte „Spatzenhaus“ in Papendorf ab dem 01.01.2014

Aufgrund der Beschlüsse in der Gemeindevertretersitzung am 06.03.2014 wurden die kommunalen Anteile in der Gemeinde Papendorf wie folgt festgesetzt:

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