Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Pölchow öffentlich bekannt gemacht werden:
Außenbereichssatzung „An der Ziegelei“
hier: Aufstellungsbeschluss, Öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 (2) BauGB)
Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Pölchow öffentlich bekannt gemacht werden:
Außenbereichssatzung „An der Ziegelei“
hier: Aufstellungsbeschluss, Öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 (2) BauGB)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 07. November 2013 wählte der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West Frau Brigitte Zeplien für fünf Jahre zur Schiedsperson für den Amtsbereich Warnow-West.
Gemäß § 6 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wurde sie am 16. Dezember 2013 vom Direktor des Amtsgerichtes Rostock in Ihr Amt berufen und verpflichtet.
Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem 01.01.2014
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 20.11.2013 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2014 beschlossen. Der kommunale Anteil beträgt bei nachfolgenden Gemeinden entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes. Aufgrund der Erhöhung der Landes- und Kreismittel ergibt sich folgende Aufteilung für kommunalen Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2014.
Wahlbekanntmachung
nach § 14 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen am 25. Mai 2014
Die Wahlbekanntmachung gilt für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Warnow-West
Gemäß § 14 LKWG M-V vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen am 25. Mai 2014 auf.
Für die Wahlvorschläge sind amtliche Formblätter zu verwenden, die von der Wahlbehörde des Amtes Warnow-West während der Dienststunden im Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, Zimmer 2.14 ausgegeben oder auf Anforderung kostenlos zugesandt werden. Ebenso sind die amtlichen Formblätter unter www.amt-warnow-west.de in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.
Auf die Bestimmungen der §§ 4, 6, 7 Abs. 3, 15 bis 19, 62 und 66 des LKWG M-V und des § 24 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) weise ich hin.
Insbesondere bitte ich zu beachten:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches Warnow-West,
am 25. Mai 2014 finden zeitgleich die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Wahlen der Gemeindevertretungen und des Kreistages sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen statt.
Wir bitten Sie hiermit sich zur Übernahme eines Ehrenamtes im Wahlvorstand Ihrer Gemeinde zu melden.
Aufruf an die Parteien und Wählergruppen der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, und Ziesendorf
Zur Bildung der Wahlvorstände anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament, der Wahlen der Gemeindevertretungen und des Kreistages sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen am 25. Mai 2014 bitte ich Sie, mir Wahlberechtigte der Gemeinden für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Wahlorgan dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und ihre Stellvertreter nicht Mitglied sein.
Amt Warnow-West
Gemeindewahlbehörde
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Bekanntmachung
zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014
Gemäß § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V sind die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen von den Vertretungen zu wählen und ihre Namen öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.
Die Grundsteuer 2014 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2014 fällig.