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Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in öffentlicher Sitzung am 22. Mai 2012 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324 die Benennung von Straßen beschlossen.

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hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Ziesendorf hat am 26.03.2012 beschlossen, den B-Plan Nr. 08 aufzustellen. Der Änderungsbereich beinhaltet einen ca. 30 m breiten Geländestreifen zwischen dem Wiesenweg und dem Erschließungsweg der bestehenden Gartenanlage und betrifft Teilflächen der Flurstücke 138/4, 138/6 und 138/1  in der Flur 1 der Gemarkung Ziesendorf.

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hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Ziesendorf hat am 26.03.2012 beschlossen, den B-Plan Nr. 01 zu ändern (4. Änderung). Der Entwurf der Änderungsplanung wurde gleichzeitig gebilligt.

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hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (§ 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 05.06.2012 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 gebilligt. Dabei wurde auch eine gegenüber der Bekanntmachung vom 13.08.2007 veränderte Abgrenzung des Plangeltungsbereiches beschlossen.

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Bebauungsplans Nr. 26.1 „Gewerbegebiet südlich der B 105“ in Sievershagen
hier:     Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 29.06.2011 den Bebauungsplan Nr. 26.1  „Gewerbegebiet südlich der B 105“ in Sievershagen als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

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Gewässerunterhaltung 2012

Gemeinden: Stäbelow, Ziesendorf

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