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Nr.88/24  | 17.12.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Die Erneuerung der Bundesstraße 103 zwischen der Autobahn A 20, Anschlussstelle Rostock-West, und der Anschlussstelle Kritzmow im Landkreis Rostock ist abgeschlossen. Die Fahrbahn in Richtung Autobahn und der westliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow können im Verlauf des 17. Dezembers 2024 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Auch wird die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 in Richtung Rostock wieder geöffnet.

Der Rückbau der sogenannten Mittelstreifenüberfahrten erfolgt Ende Februar/Anfang März 2025, sofern es die Witterung zulässt. Aufgrund der fehlenden Schutzplanken ist im Bereich der Überfahrten aus Sicherheitsgründen  noch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h erforderlich. Das Straßenbauamt Stralsund wird vor Beginn des Rückbaus der Mittelstreifenüberfahrten im kommenden Jahr erneut informieren.

Nach aktuellem Planungsstand wird voraussichtlich im Jahr 2025 auch der letzte noch fehlende Abschnitt auf der B 103 zwischen den Anschlussstellen Kritzmow und Rostock-Reutershagen instandgesetzt. Dazu wird das Straßenbauamt Stralsund rechtzeitig informieren.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Maßnahme entnehmen Sie unserer Pressemitteilung vom 15. August 2024.

Die neue Grundsteuer tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Es ist beabsichtigt, die neuen Hebesätze bis zum 30. Juni 2025 zu beschließen und danach die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Es liegt momentan noch kein ausreichender Datenstand vor, um die aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 berechnen zu können. Von „Aufkommensneutralität“ wird gesprochen, wenn sich am gesamten Grundsteueraufkommen der Gemeinde nichts ändert. Leider kann dies nicht für jedes einzelne Grundstück gewährleistet werden. Zahlungen für die Grundsteuer 2025 müssen erst mit Vorliegen des neuen Grundsteuerbescheides geleistet werden.

Jagdgenossenschaft Papendorf

Am 09.01.2025 um 18.00 Uhr findet die nächste Sitzung der Jagdgenossenschaft Papendorf im Bauernhaus Biestow, Am Dorfteich 16, 18059 Rostock statt.

Tagesordnung:

  • Begrüßung durch die leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  • Beschluss der Satzung der Jagdgenossenschaft Papendorf
  • Beschluss zur Änderung des § 3 Absatz 1 des Jagdpachtvertrages vom 23.02.2016 aufgrund Flächenzugang
  • Kassenbericht und Entlastung des bisherigen Vorstandes
  • Beschluss über die Verwendung des Reinertrags der abgelaufenen Jagdjahre
  • Wahl des Jagdvorstandes
  • Informationen der Jagdpächter
  • Anfragen
  • Schlusswort, Verabschiedung

Jeder Jagdgenosse weist bei Eintritt zur Veranstaltung mit Grundbuchauszug nach, dass er über bejagbare Fläche verfügt und trägt sich mit Namen, Fläche und Unterschrift in der Anwesenheitsliste ein.

Kritzmow, 05.12.2024

 

Nike Czerny-Christenson

Leitende Verwaltungsbeamtin

Amt Warnow-West

Aktenzeichen: II 10-32.92-20-1047 / 2024

Kategorie: Fahrrad
Beschreibung: gebraucht (ohne Ladekabel u.a.)
Marke: Evercross EK 30
Modell: E-Bike/Pedelec/Mountainbike
Farbe: schwarz

Dieses Verkaufsangebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Der Verkauf erfolgt daher unter dem Status einer Gebrauchtartikelweitergabe und unter Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme.

Verkauf gegen Gebot.

Gebote müssen Kaufpreis, Namen, Anschrift und Telefonnummer des Bieters enthalten.
Das Amt Warnow-West behält sich den Verkauf des Fahrrades sowie einen jederzeitigen Zwischenverkauf vor.

Gebote bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 30.12.2024 an:

Amt Warnow-West
– Der Amtsvorsteher –
Fachbereich Bürgerdienste
Schulweg 1A
18198 Kritzmow

Ansprechpartner: Herr Gottschanderl

Telefon: 038207 63354
Fax: 038207 63329
E-Mail: b.gottschanderl@warnow-west.de
Internet: https://www.amt-warnow-west.de

Nr. 86/24 | 29.11.2024 | SBA HST | Straßenbauamt Stralsund

An der Landesstraße 12 ist am heutigen Freitag, 29. November 2024, die bauzeitliche Umfahrung für den Bauanfang der Ortsumgehung Elmenhorst (Landkreis Rostock) in Betrieb genommen worden.

Hintergrund: Aus Richtung Ostseebad Nienhagen kommend wird die künftige Umgehungsstraße am Ortseingang Elmenhorst mit einem Kreisverkehr an die bestehende L 12 angebunden. Für die Errichtung dieses Kreisverkehres und die notwendigen Leitungsumverlegungen ist es erforderlich, den Verkehr mittels einer Umfahrung an der Baustelle vorbeizuführen.

Die temporäre Umfahrung ist zweispurig gebaut und benötigt keine Ampelschaltung. Sie ist daher für die Verkehrsteilnehmer kaum mit Einschränkungen verbunden. Gleichzeitig kann der Geh- und Radweg in dem Bereich wieder von Fußgängern und Radfahrern uneingeschränkt genutzt werden.

Es ist geplant, die bauzeitliche Umfahrung voraussichtlich bis ins zweite Quartal 2025 zu nutzen.

Die Straßenbauverwaltung dankt allen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern für Ihre Geduld und ihr Verständnis. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Infrastruktur.

Weitere Informationen und Hintergründe zu dem Bauvorhaben Ortsumgehung Elmenhorst entnehmen Sie unserer Projektseite.

Nr.84/24  | 26.11.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Aufgrund der Witterungsbedingungen der vergangenen Woche sind die Arbeiten auf der Bundesstraße 103 zwischen der Autobahn 20 und der Hansestadt Rostock (Landkreis Rostock) nicht mehr im Takt. Schon zu Beginn der Baumaßnahme kam es zur Anpassung der Terminkette, weil die zur Verkehrssicherung notwendige Fahrbahnmarkierung aufgrund des Niederschlages nicht aufgebracht werden konnte (siehe unsere Pressemitteilung vom 10. Oktober 2024).

Sofern die Wetterbedingungen die Bauarbeiten nicht weiter behindern, wollen das Bauunternehmen und das Straßenbauamt Stralsund die Arbeiten bis Weihnachten 2024 weitgehend abschließen. Bereits ab dem 2. Dezember 2024 wird nach heutigem Stand auf dem circa fünf Kilometer langen Streckenabschnitt die Decke eingebaut. Ab Weihnachten soll der Verkehr dann wieder wie gewohnt in alle Fahrtrichtungen stattfinden. Alle Auf- und Abfahrten sollen dann wieder genutzt werden können.

Die Restarbeiten, wie der Rückbau der Mittelstreifenüberfahrten, werden im Jahr 2025 umgesetzt. Hierzu wird das Straßenbauamt Stralsund gesondert informieren.

Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der vorgezogenen Wahl des Bundestages (voraussichtlich am 23.02.2025) in ihrer Gemeinde unterstützen!

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer/in. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

· Wahlvorsteher/in: 90,00 EUR
· stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 80,00 EUR
· Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 70,00 EUR

Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.

Weitere Informationen zu Terminen für den Wahltag werden auf der Internetseite www.amt-warnow-west.de/wahlen/ durch das Amt Warnow-West schnellstmöglich bekannt gemacht

Kritzmow, 15.11.2024
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 (VO/FV/10-173/2024) und die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2022 (VO/FV/10-174/2024) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Amtsvorsteher Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Leif Kaiser

Amtsvorsteher

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr.80/24  | 06.11.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Das Straßenbauamt Stralsund veranlasst an der Landesstraße13 zwischen Ziesendorf und Schwaan (Landkreis Rostock) die Neuanpflanzung von insgesamt 296 Alleebäumen.

Die Arbeiten beginnen am Montag, 11. November 2024, und werden voraussichtlich Ende Februar 2025 beendet. In dieser Zeit kann es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen kommen.

Die Pflanzungen dienen als Kompensationsmaßnahme für den kürzlich beendeten Radwegebau (siehe unsere Pressemitteilung vom 19. August 2024).

Die Bäume werden zwischen dem Radweg und der Straße ab dem Ortsausgang Schwaan in Richtung Ziesendorf sowie westlich der L 13 im Bereich der Kreuzung nach Bröbberow gepflanzt. An Baumarten werden Bergahorn, Spitzahorn, Stieleiche und Winterlinde verwendet.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert knapp 240.000 Euro in die Neuanlage der Allee.

Öffentliche Bekanntmachung

Die Sitzung des Amtsausschusses Amt Warnow-West findet am Donnerstag, 14.11.2024 um
18:00 Uhr im Sitzungsraum im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow statt.

In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2024/2025 (vom 01.11. – 31.03.) weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen.

Dies gilt:

werktags von 7.00 – 20.00 Uhr,

sonn- und feiertags von 8.00 – 20.00 Uhr.

Bei nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. bei Stichstraßen gilt die o. g. Verpflichtung zudem auch jeweils für die Hälfte der Fahrbahn. Eine hiervon abweichende Stichstraßenregelung gibt es allerdings in der Gemeinde Papendorf.

Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht entsprechend nach. Sie gewährleisten damit, dass alle Bürger diese Verkehrswege sicher nutzen können. Bei Nichteinhaltung der in der Straßenreinigungssatzung getroffenen Festlegungen, ist die Verwaltung verpflichtet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, was ausdrücklich nicht angestrebt ist.

Die aktuellen Straßenreinigungssatzungen inkl. des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Satzungen der Gemeinden“.

 

FB Bauverwaltung