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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (Nr. 6-1/19) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 7-1/19) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 27.08.2019 den Jahresabschluss 2014 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Jahresabschluss 2014

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.08.2019 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow erlassen:

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 07.07.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 7/19. Jahrgang vom 18.07.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 20.12.2011, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 22.12.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 03.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 22.07.2014, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Hompage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 26.11.2015, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Hompage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 26.11.2015 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

wird wie folgt geändert:

 

1. In § 5 Beratende Ausschüsse wird Abs. 1 wie folgt neu gefasst:

„(1) Auf der Grundlage des § 36 KV M-V werden folgende Ausschüsse gebildet:

Name Aufgabengebiet Zusammensetzung
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt F-Planung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch- und Tiefbau, Straßenangelegenheiten, Umwelt und Natur, Landschaftsschutz, Kleingartenanlagen, Ordnung, Sicherheit und Brandschutz 5 Gemeindevertreter
2 Sachkundige Einwohner
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Betreuung der Vorschul- und Schuleinrichtungen, Kulturförderung, Sportentwicklung, Jugendförderung, Fremdenverkehr, Sozialwesen, Seniorenbetreuung 5 Gemeindevertreter,
3 Sachkundige Einwohner

Für die Mitglieder der Ausschüsse werden keine Stellvertreter gewählt.“

 

2. In § 6 Bürgermeister wird in Abs. 2 Nr. 2 der 2. Spiegelstrich ersetzt durch:

  • „die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen sowie freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachtertätigkeit, Studien u.ä. unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte.“

 

3. In § 7 Entschädigungen wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 2.200 Euro.

Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.

(2) Die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 440 Euro, die zweite Stellvertretung monatlich 220 Euro.

Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung.

(3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 50 Euro.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten, erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40 Euro. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind. Ausschussvorsitzende oder deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60 Euro.

(4) Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.“

 

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2019 in Kraft.

 

Kritzmow, 30.08.2019

 

Leif Kaiser
Bürgermeister  

 

Bekanntmachungshinweis

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

 

Jagdgenossenschaft Kritzmow

Gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft Kritzmow gibt der Jagdvorstand die auf der am 14.8.2019 stattgefundenen Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse/Wahlergebnisse bekannt:

Beschluss I:
Dem Jagdvorstand wird für den zurückliegenden Zeitraum bis heute Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Mit doppelter Mehrheit angenommen.

Beschluss II:
Dem Kassenverwalter und der Kassenführung wird für den zurückliegenden Zeitraum bis heute Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Mit doppelter Mehrheit angenommen.

Beschluss III:
Der Jagdpachtreinertrag für das Pachtjahr 2019/20 wird nicht an die Jagdgenossen ausgezahlt. Der Vorstand wird beauftragt und bevollmächtigt, den Reinertrag an Vereine/Einrichtungen in der Gemeinde Kritzmow als Spende zu übergeben. Der Vorstand kann dabei nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Vereine und Einrichtungen usw. eine Spende erhalten und in welcher Höhe die jeweilige Spende sein soll. Er kann ebenfalls einen Verwendungszweck bestimmen. Eine zeitliche Vorgabe für die Übergabe der Spenden wird nicht vorgegeben.
Abstimmungsergebnis: Mit doppelter Mehrheit angenommen.

Beschluss IV:
Über eine weitere Verwendung des ab dem Jagdpachtjahr 2020/21 bis zur nächsten ordentlichen Genossenschaftsversammlung eingehenden Jagdpachtreinertrags wird nur insofern beschlossen, als dass diese Beträge auf dem Genossenschaftskonto verbleiben. Lediglich Pflichtzahlungen, Auslagen u.ä. können hieraus beglichen werden.
Abstimmungsergebnis: Mit doppelter Mehrheit angenommen.

Beschluss V:
Bestehen Jagdgenossen auf die Auskehr ihrer Jagdpacht, so werden pauschal 20% der Jagdpacht als Verwaltungsaufwand zur Begleichung von Auslagen usw. einbehalten. Der auszukehrende Jagdpachtreinertrag entspricht somit 80% der Jagdpacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig befürwortet.

Beschluss VI:
Der Hansestadt Rostock werden für die Jagdpachtjahre 2016/17, 2017/18 und 2019/20 und Folgejahre die jährliche Jagdpacht abzüglich von pauschal 20% ausgezahlt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig befürwortet.

Weiterlesen Jagdgenossenschaft Kritzmow gibt die gefassten Beschlüsse/Wahlergebnisse bekannt

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Stäbelow öffentlich bekannt gemacht

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Stäbelow
Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Dorfmitte“

hier: Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) BauGB

 Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2019 beschlossen, den o.g. B-Plan zu ändern.
Die Planänderung betrifft die Liegenschaft Holunderweg 19 in Stäbelow.

Mit der Planänderung werden folgende Ziele verfolgt:

– Neuordnung und Zusammenfassung der überbaubaren Flächen auf dem Baugrundstück Holunderweg 19;

– Zulassung einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen auf dem Gesamtgrundstück.

Der Bebauungsplan wird entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 16.07.2019 bis zum 15.08.2019 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Diese Bekanntmachung und während des Auslegungszeitraums auch die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen sind ergänzend auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ zugänglich.

Kritzmow, den 21.06.2019

H.– W. Bull

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       24.06.2019
abzunehmen ab:      09.07.2019
Unterschrift, Dienstsiegel

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Warnow-West

Lärmaktionsplanung (Stufe II), Fortschreibung 2018, der Gemeinden Kritzmow, Stäbelow und Lambrechtshagen

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes war das Amt Warnow-West verpflichtet Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) aufzustellen. Dabei waren die Lärmbelastungen entlang von stark befahrenen Straßen zu kartieren und darauf aufbauend Aktionspläne zur Lärmminderung zu entwickeln.

Der Lärmaktionspläne, Fortschreibung 2018, für die Gemeinden Kritzmow und Stäbelow (Anlage 1) sowie für die Gemeinde Lambrechtshagen (Anlage 2) werden hiermit bekanntgemacht. Weiterlesen Lärmaktionsplanung (Stufe II), Fortschreibung 2018, der Gemeinden Kritzmow, Stäbelow und Lambrechtshagen

Folgende Sache wurde am 25.06.2019 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/10-19
Funddatum:                            21.06.2019
Aufbewahrung bis:                 21.12.2019
Kategorie:                               Fahrrad
Beschreibung:                        26-er Mountain-Bike , Marke: Galano Toxic, Rahmen-Nr. 171106703
Farbe: grün-weiß, nicht fahrbereit (Schaltung defekt)
Fundort:                                  Elmenhorst

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 21.12.2019 bei uns anzumelden.Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Gemeindewahlleitung Amt Warnow-West 

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Stäbelow am 16.06.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Stäbelow bekannt.

Wahlberechtigte 1.161
Wähler 654
Gültige Stimmen 652
ungültige Stimmen 2

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
Rubner, Eckart (DIE LINKE) 323
Bull, Hans-Werner (Gemeinsam für die Gemeinde Stäbelow) 329

Weiterlesen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Stäbelow am 16.06.2019

Gemeindewahlleitung Amt Warnow-West 

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Papendorf am 16.06.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Papendorf bekannt.

Wahlberechtigte 2.076
Wähler 1.138
Gültige Stimmen 1.126
ungültige Stimmen 12

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
Wiedow, Mike (SPD) 494
Ahrens, Jürgen (UL) 632

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Gemeindewahlleitung Amt Warnow-West

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen am 16.06.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen bekannt.

Wahlberechtigte 3.639
Wähler 1.914
Gültige Stimmen 1.899
ungültige Stimmen 15

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
Meus, Karl-Heinz (CDU) 250
Barten, Uwe (Einzelbewerber Barten) 1.649

Weiterlesen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen am 16.06.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Ziesendorf bekannt.

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

AKTIVE 1.862 Stimmen, 9 Sitze

Einzelbewerber Harder 167 Stimmen, 1 Sitz

Einzelbewerber Pupke 123 Stimmen, kein Sitz

Weiterlesen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Ziesendorf am 26.05.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Stäbelow bekannt.

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

CDU 704 Stimmen, 3 Sitze

SPD 302 Stimmen, 1 Sitz

DIE LINKE 806 Stimmen, 3 Sitze

Gemeinsam für die Gemeinde Stäbelow 734 Stimmen, 3 Sitze

Einzelbewerber Reincke 12 Stimmen, kein Sitz

 Weiterlesen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Stäbelow am 26.05.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom gemeinsamen Wahlausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Pölchow bekannt.

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

CDU 203 Stimmen, 1 Sitz

SPD 53 Stimmen, kein Sitz

GRÜNE 351 Stimmen, 2 Sitze

AfD 95 Stimmen, 1 Sitz

BIP 677 Stimmen, 3 Sitze

Pro Aktiv 237 Stimmen, 1 Sitz

Einzelbewerber Schindler 69 Stimmen, kein Sitz

Weiterlesen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Pölchow am 26.05.2019