Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 29 -Sondergebiet Ziegenkrug-

 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen in der Sitzung am 28.06.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 -Sondergebiet Ziegenkrug- in Sievershagen sowie die Entwürfe der Begründung und des Umweltberichts mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung liegen

vom 31.07.2018 bis einschließlich 31.08.2018

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der nachstehenden  Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag                                   8 – 12 Uhr (außer Bauverwaltung)
Dienstag                                 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mittwoch                                 geschlossen
Donnerstag                            8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Freitag                                    8 – 12 Uhr (außer Bauverwaltung).

Diese Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit zusätzlich auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik Bauleitplanung der Gemeinden eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 29 -Sondergebiet Ziegenkrug- unberücksichtigt bleiben können.

Neben den genannten Unterlagen sind auch folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen mit dem jeweiligen Abwägungsergebnis verfügbar und können ebenfalls eingesehen werden:

  • Schallimmissionsprognose (Kohlen & Wendlandt Applikationszentrum Akustik)
  • Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Rostock vom 20.12.2016
  • Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Rostock vom 21.12.2016
  • Stellungnahme des SG Naturschutz und Landschaftspflege im Umweltamt des Landkreises Rostock vom 09.01.2017
  • Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern vom 18.01.2017
  • Stellungnahme des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern vom 04.01.2017
  • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbands „Hellbach-Conventer Niederung“ vom 18.01.2017

 

Kritzmow, 06.07.2018

 

H. Kutschke
Bürgermeister

 

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Lambrechtshagen (ohne Maßstab)

________________________________________________________________

Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt am:         09.07.2018

____________________

abzunehmen ab:        24.07.2018                             Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

____________________

abgenommen am: ……………………..                          Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Begründung B-Plan Nr. 29 als PDF-Dokument

Entwurf B-Plan Nr. 29 als PDF-Dokument

umweltbezogene Informationen als PDF-Dokument

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht.
—————————————————————————————

Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

Satzung der Gemeinde Papendorf über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sedansberg“ in Papendorf gemäß § 17 BauGB um ein Jahr

Weiterlesen Satzung der Gemeinde Papendorf über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sedansberg“ in Papendorf gemäß § 17 BauGB um ein Jahr

Folgende Sache wurde am 28.05.2018 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/16-18
Funddatum:                            03.07.2018
Aufbewahrung bis:                 03.01.2019
Kategorie:                               Sonstiges
Beschreibung:                        Schlüsselring mit 6 Schlüsseln
Fundort:                                  Sievershagen, Bushaltestelle Ostsee-Park

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume im

Gemeindehaus der Gemeinde Stäbelow

Präambel

Das Gemeindehaus in Stäbelow, Schulweg 5, ist eine Einrichtung der Gemeinde und dient der Gemeindevertretung, deren Ausschüsse und dem Bürgermeister für die Erfüllung ihrer Aufgaben und als Veranstaltungsort für gemeindliche Veranstaltungen. Darüber hinaus werden Räume an gemeindeansässige Vereine überlassen, welche den Einwohnern der Gemeinde Angebote zum kommunalen und kulturellen Leben unterbreiten. Eine Büroeinheit steht gewerblicher Vermietung zur Verfügung.

§1

Raum- und Funktionsbezeichnungen

Die vorhandenen Räume tragen folgende Bezeichnungen, welche den jeweiligen Nutzungen entsprechen (Funktionsbezeichnung):

Erdgeschoss

EG 1                      Büro Bürgermeister                       18,44 m²

EG 2                      Beratungsraum Gemeinde         37,05 m²

EG 3                      Vereins- und Seniorentreff         89,29 m²

Obergeschoss

OG 1                      Bibliothek                                          31,01 m²

OG 2                      Heimatstube                                    40,75 m²

OG 3                      Gemeindetreff                                22,92 m²

OG 4                      Büroeinheit                                       39,56 m²

 

  • Folgende Räume können als Lagermöglichkeiten im beschränktem Umfang genutzt werden:

KG                         Keller                                                   15,43m²

OG 5                      Abstellraum                                      6,23 m²Der Raum neben dem Fahrstuhl eignet sich aufgrund der Beschaffenheit nicht als Lagerraum

 

§2

Zweckbestimmung

  • Das Gemeindehaus dient der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse für Sitzungen und dem Bürgermeister für die Bürgermeistersprechstunde. Gemeindliche Veranstaltungen können im Gemeindehaus ausgerichtet werden.
  • Es soll außerdem an gemeindeansässige Vereine überlassen werden, welche für die Einwohner der Gemeinde kommunale und kulturelle Angebote unterbreiten. Im Einzelfall ist die Überlassung an Dritte zulässig. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen.
  • Die Büroeinheit steht der gewerblichen Vermietung zur Verfügung.
  • Soweit die Räume möbliert und eingerichtet sind, ist eine Änderung der Einrichtung nur mit einer gesonderten Erlaubnis durch den Bürgermeister zulässig.

§3

Entgelt

Folgende Entgelte werden erhoben:

  • Kommerziell kulturelle Veranstaltung 27,00 EUR/Stunde
  • Fachvorträge, Seminare, Fortbildungen 27,00 EUR/Stunde
  • Politische Veranstaltung 27,00 EUR/Stunde
  • Sitzungen, Versammlungen, Tagungen 27,00 EUR/Stunde
  • Gesundheitsfördernde und oder
    sportliche Veranstaltungen 8,00 EUR/Stunde
  • Kulturelle Veranstaltungen (kostenloser Eintritt) 8,00 EUR/Stunde
  • Musikunterricht, Kunstunterricht 8,00 EUR/Stunde
  • Auf Antrag kann bei Überlassungen an gemeinnützige Vereine, insbesondere für wiederkehrende Kurse als offene Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, von der Erhebung eines Entgeltes abgesehen werden. Mit dem Antrag sind der Zweck und die Förderwürdigkeit des jeweiligen Überlassungsgrundes anzugeben.
  • Soweit die Entgelte der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird zu dem Entgelt zusätzlich die Umsatzsteuer in der geltenden Höhe erhoben.

§4

Vergabe

          Die Vergabe der Räume erfolgt durch den Bürgermeister oder einen von ihm Beauftragten auf Grundlage eines schriftlichen Antrages.

  • Die Überlassung nach § 2 Abs. 2 erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Eine Überlassung der Räume an Dritte ist dem Nutzer nicht gestattet.
  • Ein Rechtsanspruch auf die beantragten Räume zur beantragten Zeit und damit auf den Abschluss eines Vertrages besteht
  • Die Verträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängern sich automatisch um weitere zwei Jahre, sofern sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.
  • Die Gemeinde informiert über die Raumbelegung durch Aushang im Gemeindehaus.
  • Die Inanspruchnahme der Räume schließt die Mitnutzung des Flurbereiches, der Sanitärräume und des Parkplatzes mit

§5

Bibliothek und Heimatstube

Die Bibliothek und die Heimatstube werden jeweils durch einen gemeindeansässigen Verein betrieben. Die Organisation obliegt dem jeweiligen Verein unter Einhaltung der Hausordnung und den Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§6

Hausrecht

Der Bürgermeister übt das Hausrecht aus. Er kann seine Befugnisse auf Dritte übertragen.

§7

Haftung

In den Verträgen ist den Vertragspartnern die Haftung für Schäden, welche aufgrund der Inanspruchnahme entstehen, im gesetzlich möglichen Rahmen zu übertragen.

§8

Hausordnung

  • Die Hausordnung regelt den bestimmungsgemäßen Umgang mit den Räumen des Gemeindehauses sowie mit deren Ausstattung und Zubehör. Sie soll die wesentlichen Regeln in einer den Nutzern verständlichen Weise
  • Die Hausordnung wird vom Bürgermeister erlassen.
  • Die Nutzer sind im Vertrag zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten. Sie ist im Eingangsbereich des Gebäudes auszuhängen.

§9

Schließanlage

Das Gemeindehaus ist mit einer Schließanlage ausgestattet. Die Zutrittsberechtigungen richten sich nach dem Vertrag. Die Schlüsselprogrammierung erfolgt durch den Objektverantwortlichen in Abstimmung mit dem Amt Warnow-West.

§10

Gewerbeausübung

In den überlassenen Räumen ist der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von gewerblichen Leistungen und die Aufnahme von Bestellungen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters gestattet.

§11

Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.10.2021 in Kraft und ersetzt die Nutzungsordnung vom 02.07.2018.

 

Stäbelow, 30.09.2021

Hans-Werner Bull

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch Mandatsverzicht ist Herr Frank Theile als Mitglied aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

 

Gemäß § 46 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 34 LKWG M-V war der Sitz zunächst auf Herrn Reinhard Schmidt als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Wählergemeinschaft „Pro Aktiv Gemeinde Pölchow“ übergegangen.

Weiterlesen Übergang eines freigewordenen Sitzes in der Gemeindevertretung Pölchow auf die nachrückende Person