Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Papendorf lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.
Ort: „Zum Bauernhaus Biestow“ Gasthaus GmbH
Am Dorfteich 16, 18059 Rostock-Biestow

Termin: Mittwoch, 14. Februar 2018, 19.00 Uhr

Der Jagdgenossenschaft Papendorf gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Die Jagdgenossen werden schon jetzt gebeten, Überlegungen zu geeigneten Kandidaten für den künftigen Jagdvorstand anzustellen und entsprechende Vorschläge in der Versammlung zu unterbreiten.

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung – Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Papendorf

Folgende Sache wurde am 23.01.2018 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/03-18

Funddatum: 23.01.2018

Aufbewahrung bis: 23.07.2018

Kategorie: Sonstiges

Beschreibung: pinkfarbenes Schlüsselband (mit Aufdruck Telekom-Werbung) mit 2 Schlüsseln

Fundort: Ort Kritzmow, vor Eingang Amtsgebäude Warnow-West

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 16.01.2018 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/01-18
Funddatum: 12.01.2018
Aufbewahrung bis: 12.07.2018
Kategorie: Fahrrad
Beschreibung: 26-er Damenfahrrad
Marke: Künsting
Farbe: grün, vorn und hinten mit Einkaufskorb
Fundort: Lichtenhagen

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 12.07.2018 bei uns anzumelden.

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in der Gemeinde Ziesendorf mit Unterstützung durch die Europäische Union sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

DE12345

 

 

 

 

Gefördert von der Europäischen Union sowie

index

 

 

 

 

 

 

 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten: Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Gemeinde Ziesendorf rüstet im Frühjahr 2018 in den Ortsteilen Fahrenholz, Nienhusen und Buchholz ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um. Es werden 93 Leuchten durch hocheffiziente LED-Leuchten sowie 27 Beton- und Bogenstahlmasten durch neue Stahlmasten ersetzt.

Die Europäische Union unterstützt dieses Vorhaben durch Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen.

Die neue Anlage hat ein Energieeinsparpotenzial von 35,036 kWh/Jahr und mindert die CO²-Emmission um 20,672 to/Jahr. Damit leistet die Gemeinde Ziesendorf einen Beitrag zum Klimaschutz und entlastet zugleich ihren Gemeindehaushalt durch die Verringerung der Stromkosten und die Minimierung der Wartungskosten. Die gesamte Neuanlage amortisiert sich durchschnittlich nach 8,8 Jahren.

 

Fachbereich Bauverwaltung

 

Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2018 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs.3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli 2018 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Steuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einzulegen.

Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie den Vordruck zur Erteilung der Ermächtigung im Internet unter www.amt-warnow-west.de verwenden. Eine formlose Mitteilung Ihrer Einzugsermächtigung ist ebenfalls möglich.

Kritzmow, den 02.01.2018

Finanzverwaltung/SB Steuern