Widmungsverfügung
Beschluss der Gemeindevertretung vom: 03.02.2011
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
1. Lagebezeichnung: Parkplatz an der Dorfstraße zwischen Kreisverkehr und Gaststätte „Gute Laune“ (Dorfstraße Nummer 35)
Gemarkung Lichtenhagen, Flur 2, Flurstück 37/3.
2. Festsetzung
2.1, Klassifizierung: Gemeindestraße (Parkplatz)
gemäß § 3 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 StrWG- M-V
2.2. Funktion: Ortsstraße nach § 3 Nr. 3 a StrWG-M-V
2.3. Träger der
Straßenbaulast: Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
2.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten
festgelegt:
Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen vorhanden
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4
VwVfG M-V gilt die Verfügung mit dem Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Datum:08.02.2011
Harbrecht
Bürgermeister