Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 09.11.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2011 auf 3,90 € festzusetzen.
Knopp
Bürgermeister