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Gemeinde Stäbelow – Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 50 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2004, hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow in der Sitzung am 21.07.2010 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
Es erhöhen sich
1. die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushalts je um 31.900,00 EUR auf 1.260.000,00 EUR
des Vermögenshaushalts je um 351.200,00 EUR auf 450.900,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) um EUR auf EUR
davon für Zwecke der Umschuldung um EUR auf EUR
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um EUR auf EUR

Es vermindern sich
1. die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushalts je um EUR auf EUR
des Vermögenshaushalts je um EUR auf EUR

2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
um EUR auf EUR
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um EUR auf EUR

§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 126.000,00 EUR
(bisher: 122.810,00 EUR ) festgesetzt.

§ 3
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern und Gewerbesteuern sind in der Hebesatz-Satzung beschlossen.

Steuerart gegenüber bisher v.H. auf nunmehr v.H.
Steuer A 250 250
Steuer B 350 350
Gewerbesteuer 300 300

Die Amtsumlage wird auf 14,82 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Umlagegrundlage für die Schulumlage der Grundschule Kritzmow sind die Schülerzahlen (32 Schüler). Sie beträgt 1.516,38 EUR pro Schüler.

Die Umlagegrundlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf sind die Schülerzahlen (22 Schüler). Sie beträgt 940,59 EUR pro Schüler.

Die Gemeinde Stäbelow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:
1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in der Gemeinde vor Ort (Vorortkosten)
– nach den jeweils in der Gemeinde entstandenen Ausgaben
– unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben
2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)
– 1/6 der Kosten
Die Gemeinde beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:
– Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb
(Gemeinschaftskosten)
– 1/5 der Kosten

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung unter dem Hinweis, dass der
Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit

vom 16.08.2010 bis 27.08.2010

je einschließlich im Amt Warnow West in Kritzmow, Zimmer 2.16, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Die Nachtragssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Bad Doberan angezeigt.

Kritzmow, den 02.08.2010
Ort, Datum

Toni Reincke
Bürgermeister

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