Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
I.
1. Name der Straße: Am Feldrain
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Stäbelow, Flur 1, Flurstücke 119, 122/7, 125/1, 125/2
3. Festsetzung
3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße
gemäß § 3 Nr. 4 StrWG- M-V
3.2: Funktion: Sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr. 4
3.3. Träger der
Straßenbaulast: Gemeinde Stäbelow
3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten
festgelegt:
Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
Keine Beschränkungen vorhanden
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3
VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Datum: 21.07.2010
Reincke
Bürgermeister