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Gemeinde Papendorf – Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 50 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der

Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2004, hat die

Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf in der Sitzung am 29.06.2010 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

Es erhöhen sich

1. die Einnahmen und Ausgaben

des Verwaltungshaushalts je                                                       um   50.400,00       EUR auf    2.140.300,00          EUR

des Vermögenshaushalts je                                                         um   41.900,00       EUR auf   1.765.900,00           EUR

2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung)                                                    unverändert   889.600,00    EUR auf       889.600,00          EUR

davon für Zwecke der Umschuldung                         unverändert   889.600,00    EUR auf       889.600,00          EUR

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen            um                          EUR auf                                   EUR

Es vermindern sich

1. die Einnahmen und Ausgaben

des Verwaltungshaushalts je                                                       um                          EUR auf                                   EUR

des Vermögenshaushalts je                                                         um                          EUR auf                                   EUR

2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung)

um                          EUR auf                                   EUR

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen            um                          EUR auf                                   EUR

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                                                           auf        214.030,00           EUR

(bisher:  208.990,00 EUR    ) festgesetzt.

§ 3

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern und Gewerbesteuern sind in der Hebesatz-Satzung beschlossen.

Steuerart              gegenüber bisher v.H.                                       auf nunmehr v.H.

Steuer A                                               250                                                                        250

Steuer B                                375                                                                        375

Gewerbesteuer                     300                                                                        300

Die Amtsumlage wird auf 14,82% der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Umlagegrundlage für die Amtsschulumlage der Warnowschule Papendorf sind die Schülerzahlen (145 Schüler). Sie beträgt 940,59 EUR pro Schüler.

Die Gemeinde Papendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in der Gemeinde vor Ort (Vorortkosten)

– nach den jeweils in der Gemeinde entstandenen Ausgaben

– unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben

2.      Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)

– 1/6 der Kosten

Die Gemeinde Papendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)

1/5 der Kosten

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung unter dem Hinweis, dass der

Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit

vom  12.07.2010 bis  23.07.2010

je einschließlich im Amt Warnow West in Kritzmow, Zimmer 2.16, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Die Nachtragssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Bad Doberan angezeigt.

Kritzmow, den 30.06.2010

Zeplien

Bürgermeister

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