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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Kritzmow – 1. Änderung des F-Plans Kritzmow

Betrifft: 1. Änderung des F-Plans Kritzmow
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der von der Gemeindevertretung Kritzmow am 04.02.2010 gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und die zugehörige Begründung liegen im Zeitraum vom 23.02.2010 bis einschließlich zum 22.03.2010 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Änderung betrifft eine Fläche in der Gemarkung Groß Schwaß, südöstlich der B103n und nordwestlich der Barnstorfer Straße und dient der Herstellung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Zu dem Planentwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
– Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege vom 13.01.2010
– Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.01.2010
– Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 18.01.2010
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow, 05.02.2010
Thomas Knopp
Bürgermeister

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