Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht worden.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.4 „Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB – frühzeitige Beteiligung
Die Gemeinde Lambrechtshagen beabsichtigt, den Bebauungsplans Nr. 5.4 „Hahnenkamp-Erweiterung“, der in der Fassung der 1. Änderung seit dem 07.09.2002 rechtskräftig ist, erneut zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 82/56, 82/62-64, 82/67-68, 82/70, 82/74 und 82/75 der Flur 1 der Gemarkung Sievershagen. (siehe Abbildung)
Die beabsichtigte Änderung betrifft den südwestlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 5.4 mit dem Baufeld 2 (WA) und die umliegenden Grünflächen. Die Baugebietsfläche soll erweitert werden, Pflanzgebote auf Privatgrund sollen aufgehoben und der Ausgleich durch Ökopunkte realisiert werden. Eine Wasserfläche (künstlich angelegter Teich) entfällt.
Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Es ist nicht vorgesehen, Art und Maß der baulichen Nutzung zu ändern. Daher kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht kann abgesehen werden. Eine zusammenfassende Erklärung zu den Umweltbelangen ist nicht erforderlich. Weiterlesen