Die Gemeindevertretung Stäbelow hat am 23.02.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 03 zu ändern.
Das Plangebiet liegt in Stäbelow, westlich des Kindergartenweges, südlich der alten Satower Straße und östlich des Fahrenholzer Weges. Die Änderung betrifft das ehemalige Kita-Grundstück.
Es ist beabsichtigt, eine Umnutzung zum Wohnen mit einer 1,5-geschossigen Bebauung zuzulassen.
Der Entwurf der Planänderung und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 26.04.2011 bis zum 25.05.2011 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow,
Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt; von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.
Kritzmow, 05.04.2011
Toni Reincke
Bürgermeister