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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung Parkplatz Dorfstraße

Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung vom: 03.02.2011

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Lagebezeichnung:                 Parkplatz an der Dorfstraße zwischen Kreisverkehr und Gaststätte „Gute Laune“ (Dorfstraße Nummer 35)

Gemarkung Lichtenhagen, Flur 2, Flurstück 37/3.

2. Festsetzung

2.1, Klassifizierung:                  Gemeindestraße (Parkplatz)

gemäß § 3 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 StrWG- M-V

2.2. Funktion:                          Ortsstraße nach § 3 Nr. 3 a StrWG-M-V

2.3. Träger der
Straßenbaulast:                 Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

2.4. Widmungsverfügung:         Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten
festgelegt:
Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen vorhanden

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4

VwVfG M-V gilt die Verfügung mit dem Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum:08.02.2011

Harbrecht

Bürgermeister

Übersichtskarte hier als pdf-Datei

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