Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auch in diesem Jahr auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten lt. § 36 Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern hinweisen.
Das Widerspruchsrecht gilt für die Auskünfte an
– Religionsgesellschaften (§32 Abs.2 LMG M-V),
– Parteien (§35 Abs. 1 LMG M-V),
– Ehe- und Altersjubiläen (§ 35 Abs. 2 LMG M-V) (bezieht sich auf
Veröffentlichungen in der Ostseezeitung und dem „Landboten“ )
– Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG M-V)
– die elektronische Melderegisterauskunft (§ 34 a LMG M-V)
Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch schriftlich oder persönlich im Amt Warnow- West, Fachbereich Bürgerdienste, Pass- und Meldewesen einzulegen.
Ein entsprechender Vordruck befindet sich auch auf der Internetseite des Amtes Warnow- West unter www.amt-warnow-west.de .
Eine Einrichtung von Übermittlungssperren für Ihre Daten ist nur einmal erforderlich, da diese bis auf Widerruf im Melderegister des Amtes Warnow-West gespeichert sind.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038207/63363 und 038207/63364 oder per E-Mail unter meldewesen@warnow-west.de .
Pass- und Meldewesen