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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“

Planaufstellungsbeschluss und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am
25.03.2010 für das in der untenstehenden Zeichnung gekennzeichnete Gebiet in Elmenhorst  beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3/IV mit der Bezeichnung „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst aufzustellen.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

a) Errichtung von Eigenheim-Einzelhäusern auf maximal 3/4 der Baugebietsfläche

b)  Errichtung von Alten-Hilfe/Pflege-Gebäuden auf mindestens 1/4 der Baugebietsfläche

c) Unterbindung von Kfz-Durchgangsverkehr.

d) Überlappung des Plangeltungsbereiches von 3/II und 3/IV im Bereich der 3 m tiefen     Grünfläche zwischen den Verkehrsflächen der Planstraßen D (Bergstraße) und E     (Nordstraße) zum Ziel der Aufhebung der „Pufferflächen“.

e) Fortsetzung der nördlichen Ortsrandgestaltung der Nordkante (3/II) mit

– 25 m „Maßnahmefläche“ in Form der Sukzessionsfläche mit einzelnen Gehölzen,

– Fußweg als Südgrenze des LSG „Kühlung“,

– Pflanzgebotsfläche südlich vom Fußweg (private Grünfläche).

f)   Anordnung einer Feldhecke an der Ostseite des Pappelweges.

g) Verbreiterung des Gehölzstreifens an der Ostseite des Plangeltungsbereiches vom B-Plan

Nr. 3/IV bzw. Westseite von 3/II.

h) Ableitung von Niederschlagswasser in südlicher Richtung in einen Regenrückhalteteich, der

auch als Pufferzone den Eigenheimen auf der Nordseite des Schulweges dient.

Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im Übersichtsplan, umfasst eine Größe von

ca. 3,2 ha und wird wie folgt abgegrenzt:

– im Norden:           Bebauungsplan Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst /

Bebauungsplan Nr. 14 – Teilgebiet in Elmenhorst

– im Osten:             Bebauungsplan Nr. 3/II Wohngebiet „Nordkante“

– im Süden:            Bebauung Schulweg

– im Westen:          Bebauungsplan Nr. 3/I Wohngebiet „Nordkante, Teilfläche Sanddornweg“

Im Plangeltungsbereich liegen folgende Flurstücke der Flur 1 Gemarkung Elmenhorst: 61 (z.T.), 63/1, 77 (z.T.).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen einer Bürgerversammlung zum
B-Plan-Vorentwurf am 21.09.2010, 18.30 Uhr im Gemeindezentrum Elmenhorst, Hauptstraße 100. Hier wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Kritzmow, 30.08.2010

H. Harbrecht

Bürgermeister

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist hier als PDF-Datei, ohne Maßstab, zu entnehmen.



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