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Gemeinde Stäbelow – Dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung

Mit der nachstehenden Satzungsänderung wird aus der Erfahrung bzw. der Notwendigkeit der letzten Winterdienstsaison heraus die Anwendung von Salz auf Fahrbahnen gestattet. Des Weiteren war die Straßenliste (Winterdienst) um die Straße Am „Feldrain“ zu erweitern.

Dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stäbelow

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993 S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 101, 113), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.07.2010 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderungsbestimmungen

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stäbelow (StrRS) vom 22.06.2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Nr. 4 werden folgende Sätze 4 und 5 hinzugefügt:

„Ihre Verwendung ist dosiert erlaubt in
a) besonderen klimatischen Ausnahmefällen in denen durch Einsatz von
abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

b) an Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen auch in diesen Fällen nicht mit Salz oder
sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden; salzhaltiger oder sonstige
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen
gelagert werden.“

2. In § 5 der Satzung wird folgender Satz 2 hinzugefügt:
„Bestandteil der Satzung ist das als Anlage beigefügte Verzeichnis über die öffentliche
Straßenreinigung (Winterdienst).“

3. Das Verzeichnis über die öffentliche Straßenreinigung – Winterdienst – als Anlage zur
Satzung wird wie folgt ergänzt:

Lage Straße Winterdienst
Stäbelow Am Feldrain WF

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kritzmow, den 21.07.2010

T. Reincke

Bürgermeister

  1. Die vorstehende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow am                    beschlossene Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
  2. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Kommentare nicht gestattet.

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